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Stabilitätsbericht Niedersachsen 2019

Finanzpolitisches Konzept sichert nachhaltig die Einhaltung der Schuldenbremse ab


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung den Stabilitätsbericht 2019 beschlossen. Niedersachsen erfüllt erneut souverän die Anforderungen des Stabilitätsrates.


Der Bericht beruht auf dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der Mittelfristigen Planung 2019 bis 2023. Die hierzu getroffenen Beschlüsse sichern nachhaltig die Einhaltung der Schuldenbremse ab: Die Niedersächsische Landesregierung hat für 2020 einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der wie bereits in 2019 nicht nur vollständig auf neue Schulden, sondern auch auf laufende Einmaleffekte zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben verzichtet. Außerdem wurde für den gesamten Planungszeitraum ein vollständiger Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht, sodass wiederum sämtliche Planungsjahre ohne offene Deckungslücken abschließen.


Mit dem Jahresabschluss 2017 ist erstmals ein Einstieg in die Tilgung von Altschulden gelungen, der mit dem Jahresabschluss 2018 weiter fortgesetzt wurde. Insgesamt wurde rund eine dreiviertel Milliarde Euro an Altschulden abgebaut.


Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für den zehnten Durchgang der jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder und ist bis zum 15. Oktober jeden Jahres vorzulegen. Kernstück des Stabilitätsberichts ist die Darstellung einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Ergänzt werden sie um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und eine Darlegung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditaufnahmegrenzen. Niedersachsen wird im Vergleich der Länder wie in den Vorjahren eine solide Mittelposition einnehmen.


Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium zur Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern. In dem Stabilitätsbericht sind unter anderem vier Kennziffern darzustellen, die der Stabilitätsrat für die regelmäßige Überwachung der öffentlichen Haushalte definiert hat. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage gewertet. Die für alle Länder einheitlich definierten Kennziffern sind der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner, die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote sowie der Schuldenstand je Einwohner. Niedersachsen erfüllt alle Erwartungen, alle Schwellenwerte werden deutlich unterschritten.


Der Stabilitätsbericht 2019 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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