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Stellungnahme der Landesregierung zum 28. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen für das Jahr 2022

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Stellungnahme zum 28. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) beschlossen und wird diese dem Landtag übermitteln.

Die LfD hat dem Niedersächsischen Landtag im Juni 2023 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht stellt die Prüfaktivitäten der LfD in der öffentlichen Verwaltung und im nicht öffentlichen Bereich im Berichtszeitraum dar und zeigt zu einzelnen Themen Handlungsbedarf auf.

Die Landesregierung geht in ihrer Stellungnahme auf die wesentlichen Aussagen, aber auch auf Kritikpunkte der LfD ein und stellt ihre überwiegend zustimmende, zu einzelnen Aussagen zum Teil aber auch abweichende, Auffassung dar. Abweichende Auffassungen bestehen beispielsweise zur Nutzung von Facebook-Fanpages durch die Landesregierung und zur Forderung der LfD nach einer gesetzlichen Regelung, um Vollstreckungen zur Durchsetzung von Anordnungen auch gegen Behörden zu ermöglichen. Insgesamt wird die Zusammenarbeit mit der LfD insbesondere bei der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen als konstruktiv und hilfreich angesehen.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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