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Tarifergebnis umgesetzt, Besoldung verfassungsgerecht geregelt Landesregierung leitet Gesetzgebungsverfahren zur besseren Bezahlung von Beamtinnen und Beamten ein

Das Niedersächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die sich mit der Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten befassen.

Mit dem ersten Gesetzentwurf soll eine Zusage eingelöst werden, die die Niedersächsische Landesregierung anlässlich der Tarifverhandlungen, die von Finanzminister Hilbers als Vorsitzendem der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geführt wurden, abgegeben hat. Bei diesen Verhandlungen wurde die besondere Belastung des öffentlichen Dienstes in Zeiten der Pandemie gewürdigt. Neben dem Dank und der Anerkennung sollte sich die Wertschätzung auch finanziell manifestieren. Allerdings stehen die Haushalte der Länder aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs und angesichts der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen unter einem zusätzlichen Konsolidierungsdruck. Unter diesen Voraussetzungen ist ein verantwortungsvoller Abschluss erreicht worden, der verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Haushalte schafft.

Dieses Ergebnis soll nun wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen übertragen werden. Vom 01.12.2022 an sollen deren Bezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.

Abweichend davon ist für die Anwärtergrundbezüge eine Erhöhung um einen Festbetrag von 50,00 Euro vorgesehen.
Das würde zum einen für die Empfängerinnen und Empfänger der Besoldung eine spürbare Einkommensverbesserung bedeuten; auf der anderen Seite würde so Planungssicherheit für den Landeshaushalt geschaffen.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll die Alimentation wieder auf ein angemessenes Maß angehoben werden, um die Vorgaben, die verfassungsgerichtliche Entscheidungen dem Gesetzgeber aufgegeben haben, zu erfüllen. Gegenstand dieser Entscheidungen war die Angemessenheit der Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG im Verhältnis zur Grundsicherung und dem finanziellen Bedarf von Beamtenfamilien mit Kindern. Sowohl die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung von Familienzuschlägen als auch die Erhöhung kinderbezogener jährlicher Sonderzahlungen dienen der Besserstellung von Familien.

Dies würde die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation von Familien mit mehr als zwei Kindern fortentwickeln. „Mit diesen beiden Gesetzesentwürfen“, so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, „möchten wir eine angemessene Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen sicherstellen und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen würdigen.“

Die vorgeschlagene Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes setzt auf eine Kombination verschiedener Bausteine, die im Nachgang zu der oben dargestellten Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge ab dem 01.01.2023 ihre Wirkung entfalten sollen.

Im Einzelnen geht es um folgende Verbesserungen:

Anhebung der jährlichen Sonderzahlung

Diese Maßnahme würde alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger begünstigen. Sie sieht im Einzelnen bereits ab Dezember 2022 vor, die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1.200 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500,00 Euro anzuheben. Anwärter erhielten 250,00 Euro. Für das erste und zweite Kind gäbe es in Zukunft 250,00 Euro je Kind und für das dritte und jede weitere 500,00 Euro pro Kind.

Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7

Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat einen strukturellen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher soll für Beamtinnen und Beamte der unteren Besoldungsgruppen bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023 entfallen.

Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags

Ein weiterer Baustein soll den Familienzuschlag für erste und zweite Kinder in den Besoldungsgruppen bis A 8 und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100,00 Euro je Kind erhöhen. Eine besondere Förderung wird vorgeschlagen für Familien in den unteren Besoldungsgruppen, auch der gestiegene Mehrbedarf für dritte und weitere Kinder für alle übrigen Gruppen soll wenigstens teilweise ausgeglichen werden.

Familienergänzungszuschlag in den unteren Besoldungsgruppen

Die eben dargestellten Verbesserungen könnten in besonderen Familienkonstellationen, in denen etwa nur ein Elternteil verdient und mehrere Kinder vorhanden sind, nicht ausreichen, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Abstand zwischen Grundsicherung und Alimentation zu genügen. Deshalb soll in das Besoldungsgesetz eine Regelung über einen Familienergänzungszuschlag aufgenommen werden, der immer dann zur Auszahlung kommt, wenn das gemeinsame Einkommen beider unterhaltspflichtiger Elternteile zur Wahrung des eben erwähnten Abstandes nicht ausreicht.

Dieser Ergänzungszuschlag stellt eine neue Form einer bedarfsorientierten Komponente der Besoldung zur Abgeltung besonderer Spitzenbelastungen bei Familien mit zwei oder mehr Kindern dar. Er stellt auf das gemeinsame Einkommen der Elternteile ab und bedeutet insofern eine Umkehr von der bisherigen Annahme, dass ein Elternteil allein zum Familienunterhalt beiträgt.

Minister Hilbers erklärte abschließend: „Mit dem Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Alimentation wollen wir den Anforderungen, die das Verfassungsgericht an uns gestellt hat, gerecht werden. Daneben tragen wir dem inzwischen gewandelten Bild der Familie in der Gesellschaft Rechnung. Die Anpassung der Besoldung insgesamt soll die Folgen, die gerade die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern durch die außergewöhnlich hohe Inflation erleiden müssen, abmildern. Damit wird die Landesregierung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten gerecht.“

Das Kabinett befasst sich erstmalig mit diesen Gesetzentwürfen. Danach gehen sie in die Verbandsbeteiligung.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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