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Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer – Kabinett gibt Verordnungsentwurf zur Verbandsbeteiligung frei

Den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen hat das Kabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit der Novelle soll die Aufgabenwahrnehmung unter anderem an veränderte rechtliche Vorgaben des Bundes angepasst werden. Das Aufgabenportfolio der Landwirtschaftskammer Niedersachsen soll leicht verändert werden. So wird die LWK zukünftig unter anderem zuständig sein für die Gewährung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird schon bisher von der LWK kontrolliert.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die LWK leistet gute Arbeit und ist in erheblichem Maße mit ihren Bezirksstellen regional vernetzt. Durch die Übertragung dieser Aufgabe auf die LWK erhoffe ich mir daher eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen in der Fläche.“, so Ministerin Otte-Kinast.

Inzwischen nimmt die LWK auch umfangreiche Aufgaben aus anderen Bundesländern wahr. So wurde jüngst ein Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der FH Bremen erneuert. Er betrifft den Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Ein im Wesentlichen identischer Staatsvertrag mit der FUH Hamburg wurde neu abgeschlossen. Im Rahmen beider Staatsverträge übernimmt die LWK verschiedene Aufgaben im Bereich der Abwicklung entsprechender Fördermaßnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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