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Vereinheitlichung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten – Landesregierung gibt neue Verordnung für Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einer Neufassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) zugestimmt und diese zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Die Verordnung bündelt die sachlichen Zuständigkeiten nach dem Bundes- und Landesrecht in einem einheitlichen Normenwerk. Im Rahmen der Neufassung sollen neue Zuständigkeitsregelungen aufgenommen, einzelne Zuständigkeiten aufgehoben oder an den aktuellen Stand der Gesetzgebung angepasst werden.

So soll unter anderem die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen des Personenbeförderungsgesetzes (nach § 61 Abs. 1) auf die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte übertragen werden. Diese liegt bisher bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Als Erlaubnisbehörde für die Ausübung der Heilkunde soll den Landkreisen und kreisfreien Städten auch die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 5a des Heilpraktikergesetzes übertragen werden.

Darüber hinaus sollen bei Zuwiderhandlungen gegen Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes (nach § 33 Abs. 2 Nr. 14) zukünftig grundsätzlich nur noch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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