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Zustimmungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge an den Landtag überwiesen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) an den Landtag zu überweisen, damit es dort abschließend beraten werden kann. Zuvor haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Vertrag vom 21. Oktober bis 2. November 2021 unterzeichnet.

Die Länder passen damit den Auftrag der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios an sich ändernde Nutzungsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger an. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig flexibler auf deren Bedürfnisse reagieren und die sich aus der Beitragsfinanzierung ergebenden Möglichkeiten zielgerichteter nutzen können.

Die Neuregelungen sollen gewährleisten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit dem Ziel der Vielfaltssicherung nachkommen kann. Zugleich wird die Beratungs- und Aufsichtsfunktion der Gremien gestärkt.

Bei der Erarbeitung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages wurden länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung angehört. Dabei wurden mehr als 2.500 Zuschriften ausgewertet. Dabei gewonnene Erkenntnisse konnten im vorliegenden Staatsvertrag berücksichtigt werden.

Die Landesregierung hatte den Landtag bereits im September 2022 über das Gesetzesvorhaben unterrichtet. Der Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2023 nach Ratifizierung durch die 16 Landesparlamente und der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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