Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtline) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtline geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Staatskanzlei im Jahr 1970
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| Empfangende Behörde | Name des Gebers (Ort) | Bezeichnung | Art | Wert | Datum | Hinweise zur Verwendung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nds. Staatskanzlei | Salzgitter AG (Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter) | Geldleistung Sponsoring - Sommerfest 2026 |
Sponsoring | 5.950,00 € | 13.05.2032 | Geldsponsoring für das Sommerfest am 08.06.2026 in der Vertretung des Landes Nds. in Berlin |
Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2016 - 2018 finden Sie in den nachfolgenden Listen:
- Liste der Sponsoringleistungen 2018 zum Download
- Liste der Sponsoringleistungen 2017 zum Download
- Liste der Sponsoringleistungen 2016 zum Download

