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Keine Diskriminierung an der Diskothekentür: Kabinett will das Niedersächsisches Gaststättengesetz ändern

Mit einer Gesetzesänderung soll der Staat künftig eine Handhabe bekommen, Diskriminie­rungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion in Gaststätten, insbesondere Diskotheken, zu sanktionieren. Sollten Diskothekenbetreiber wiederholt gegen den Anti-Dis­kriminierungsparagraphen verstoßen, kann dies auch als Ultima Ratio zu einer Gewerbeun­tersagung führen. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher am (heutigen) Dienstag eine Ergänzung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) um eine Ordnungswidrigkeit auf den Weg gebracht. Die Änderung geht nun zur Verbandsbeteiligung und Unterrich­tung des Landtages.

Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung ein Zeichen gegen Diskriminierung und für eine multi-ethnische und religiös tolerante Gesellschaft setzen. Auch mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist immer wieder festzustel­len, dass – meist jüngere – Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen der Einlass in Diskotheken verwehrt wird. Diskriminierung an der Diskothekentür sei für die Betroffenen entwürdigend, sagte Wirt­schaftsminister Olaf Lies. Diskriminierung stelle ein Integrationshemmnis dar und sei nicht mit einer Willkommenskultur oder religiöser Toleranz zu vereinbaren.

Die Tatsache, dass abgewiesene Diskothekenbesucher bisher nur privatrechtlich gegen die Diskriminierung vorgehen können und der Staat auf die Diskriminierung nicht wirksam rea­gieren könne, sei nicht weiter hinnehmbar. Damit die Gesellschaft eines Einwanderungslan­des zusammenwächst, müsse der Staat aktiv gegen Diskriminierung vorgehen, sagte Lies. Dafür brauche es geeignete Instrumente, die mit der neuen Ordnungswidrigkeit geschaffen werde.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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