Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Um im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die für den Menschen ungefährlich ist, vorbereitet zu sein, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Änderungsentwurf zum Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die vorgeschlagenen Änderungen folgen dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, die Gefahr eines Ausbruchs von ASP einzudämmen. Damit sollen insbesondere bestehende Restriktionen für das Erlegen von Wildschweinen aufgehoben werden. Im Falle eines Seuchenausbruchs soll es zulässig sein, in betroffenen Gebieten alle Wildschweine zu töten, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Auch eine Schussabgabe vom Kraftfahrzeug aus soll in Verbindung mit Jagden auf Wildschweine während der Maisernte erlaubt werden. Des Weiteren werden Regelungen für ein allgemeines Fütterungsverbot sowie der Ausschluss des Wildschadensersatzes bei Jagdverboten vorgeschlagen. Revierinhaber, die sich nicht an revierübergreifenden Drückjagden beteiligen, haben künftig unter bestimmten Bedingungen überjagende Hunde zu dulden.
Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, das in seinem Jagdgesetz die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung verbietet. Dieses Verbot soll mit der Gesetzesänderung aufgehoben werden Dennoch muss jeder Jäger die Erfordernis zum Erwerb von Schalldämpfern gegenüber der zuständigen Waffenbehörde glaubhaft nachweisen.
Die für das Jagdgesetz vorgeschlagenen Änderungen sehen außerdem vor, die landesweite Bejagung von Nutria deutlich zu intensivieren. Die invasive Biberratte verursacht durch Wühltätigkeiten an Deichen und Dämmen vermehrt Schäden und gefährdet damit den Hochwasserschutz. Derzeit gelingt es mit rund 24.000 erlegten Tieren wohl nicht, den Zuwachs abzuschöpfen. Auf Grund ihrer Biologie ist bei der Nutria zu jeder Zeit mit Jungtieren zu rechnen, zugleich ist dem weiblichen Elterntier das Gesäuge nicht anzusehen. Da die Erlegung eines Elterntieres mit abhängigen Jungen bislang ein Straftatbestand ist, soll der Elterntierschutz aufgehoben und als Ausnahmeregelung in das Gesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus sind Erleichterungen zur legalen Bejagung der Nutria vorgesehen.
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12.06.2018
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