Minister Meyer: Die Sau muss raus aus dem Kastenstand - Niedersachsen startet Bundesratsinitiative zur Änderung der Sauenhaltung
Die Haltung von Sauen in engen Kastenständen nicht verhaltens- und tiergerecht. Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ hat Agrarminister Christian Meyer hierin bestätigt. Die niedersächsische Landesregierung hat daher am (heutigen) Dienstag einen Antrag Niedersachsens auf Entschließung des Bundesrates zur Sauenhaltung im Kastenstand frei gegeben. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu ändern. Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Eine weitere Ausnahme ist eine Frist von maximal fünf Tagen während der Rausche (Brunst) und Besamung der Sauen im sogenannten Deckzentrum. Minister Meyer: „Die Haltung von Muttersauen in engen Fangkörben, in denen sich die Tiere nicht drehen und frei bewegen können, ist nicht tiergerecht. Wir wollen den Sauen ein freies Abferkeln ermöglichen, wie es bereits in anderen Ländern praktiziert wird.“
Bisher werden Sauen oft bis zu einem Monat im Deckzentrum in engen Kastenständen gehalten. Dabei können sie im Liegen oftmals nicht einmal die Beine ausstrecken. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg im November 2015 und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2016 verstößt diese Haltung von Sauen in den heute praxisüblichen Kastenständen gegen die derzeitigen Mindestanforderungen nach § 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So hatte das OVG Magdeburg entschieden, dass die in einem Kastenstand gehaltenen Sauen die Möglichkeit haben müssen, jederzeit ungehindert aufzustehen, sich hinzulegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken zu können. Einen entsprechenden Beschluss zum Ausstieg aus dem Kastenstand hatte auch die letzte Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz Niedersachsens gefasst.
Christian Meyer: „Der Bund ist jetzt am Zuge, den Beschluss der Länder zügig umzusetzen. Niedersachsen will einen grundlegenden Ausstieg aus dem Kastenstand. Bis dahin muss es für bestehende Anlagen eine ausreichende Übergangszeit geben. Dazu muss die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden, damit die Betriebe Planungssicherheit im Hinblick auf das Kastenstandsurteil haben.“
Es ist davon auszugehen, dass die Sauenhalter ihre jetzigen Anlagen teilweise mit beträchtlichem Aufwand umrüsten müssen, um entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Daher wird der Bund aufgefordert, hierfür Fördermittel bereitzustellen. Für Neu- und Umbauten soll der Ausstieg aus dem Kastenstand sofort gelten. Für bestehende Ställe ist eine angemessene Übergangsfrist, längstens zehn Jahre, vorgesehen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre soll erfolgen, wenn der Inhaber des Betriebes spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist einen Bauantrag für erforderliche Umbaumaßnahmen vorlegt. Im Einzelfall soll die Nutzung der bisherigen Haltungseinrichtung für eine weitere Frist von längstens weiteren drei Jahren genehmigt werden.
Mit den Übergangsfristen soll ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwanderung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden. Kurzfristig ist es darüber hinaus erforderlich, die Ausgestaltung der jetzigen Abferkel- und Säugebereiche den tierschutzgerechten Bedürfnissen der Sauen anzupassen. Auch hierzu wird die Bundesregierung aufgefordert, rechtliche Klarstellungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern.
„Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und Hilfe für eine tierschutzgerechte Haltung. Wenn der Bund eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiter verweigert, gefährdet er die Sauenhaltung in Deutschland. Die Folge wäre ein regionaler Flickenteppich beim Tierschutz, den nur große Betrieb leisten können", sagte Meyer. Niedersachsen hat kürzlich eine Tierwohlprämie von 150 Euro pro Sau für freies Abferkeln ohne Kastenstand von der EU genehmigt bekommen. Damit sollen Tierhalter, die bereits jetzt ohne Kastenstand arbeiten, honoriert werden.