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Minister Meyer: Die Sau muss raus aus dem Kastenstand - Niedersachsen startet Bundesratsinitiative zur Änderung der Sauenhaltung

Die Haltung von Sauen in engen Kastenständen nicht verhal­tens- und tiergerecht. Das soge­nannte „Magdeburger Urteil“ hat Agrarminister Christian Meyer hierin bestätigt. Die nieder­sächsische Landesregierung hat daher am (heutigen) Dienstag einen Antrag Niedersach­sens auf Entschließung des Bundesrates zur Sauenhaltung im Kastenstand frei gegeben. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverord­nung (TierSchNutztV) zu ändern. Nach einer entsprechenden Übergangsphase sollen Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen. Eine wei­tere Ausnahme ist eine Frist von maximal fünf Tagen während der Rausche (Brunst) und Be­sa­mung der Sauen im sogenannten Deckzentrum. Minister Meyer: „Die Haltung von Mutter­sauen in en­gen Fangkörben, in denen sich die Tiere nicht drehen und frei bewegen können, ist nicht tier­gerecht. Wir wollen den Sauen ein freies Abferkeln ermöglichen, wie es bereits in anderen Ländern praktiziert wird.“

Bisher werden Sauen oft bis zu einem Monat im Deckzentrum in engen Kastenständen ge­halten. Dabei können sie im Liegen oftmals nicht einmal die Beine ausstrecken. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg im November 2015 und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2016 verstößt diese Haltung von Sauen in den heute praxisüblichen Kastenständen gegen die derzeitigen Mindestanforderungen nach § 24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. So hatte das OVG Magdeburg entschieden, dass die in einem Kastenstand gehaltenen Sauen die Möglichkeit haben müssen, jederzeit ungehindert aufzustehen, sich hinzulegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken zu können. Einen entsprechenden Beschluss zum Ausstieg aus dem Kasten­stand hatte auch die letzte Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz Niedersachsens gefasst.

Christian Meyer: „Der Bund ist jetzt am Zuge, den Beschluss der Länder zügig umzusetzen. Niedersachsen will einen grundlegenden Ausstieg aus dem Kastenstand. Bis dahin muss es für bestehende Anlagen eine ausreichende Übergangszeit geben. Dazu muss die Tier­schutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden, damit die Betriebe Planungssicherheit im Hinblick auf das Kastenstandsurteil haben.“

Es ist davon auszugehen, dass die Sauenhalter ihre jetzigen Anlagen teilweise mit beträchtli­chem Aufwand umrüsten müssen, um entsprechenden Anforderungen gerecht zu werden. Daher wird der Bund aufgefordert, hierfür Fördermittel bereitzustellen. Für Neu- und Umbau­ten soll der Ausstieg aus dem Kastenstand sofort gelten. Für bestehende Ställe ist eine an­gemessene Übergangsfrist, längstens zehn Jahre, vorgesehen. Eine Verlän­gerung der Über­gangsfrist um weitere zwei Jahre soll erfolgen, wenn der Inhaber des Betrie­bes spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist einen Bauantrag für erforderli­che Umbaumaß­nahmen vorlegt. Im Einzelfall soll die Nutzung der bisherigen Haltungsein­richtung für eine weitere Frist von längstens weiteren drei Jahren genehmigt werden.

Mit den Übergangsfristen soll ein starker Strukturwandel einhergehend mit einer Abwande­rung der Sauenhaltung aus Deutschland vermieden werden. Kurzfristig ist es darüber hinaus erforderlich, die Ausgestaltung der jetzigen Abferkel- und Säugebereiche den tierschutzge­rechten Bedürfnissen der Sauen anzupassen. Auch hierzu wird die Bundesregierung aufge­fordert, rechtliche Klarstellungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern.

„Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und Hilfe für eine tierschutz­gerechte Haltung. Wenn der Bund eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung weiter verweigert, gefährdet er die Sauenhaltung in Deutschland. Die Folge wäre ein regio­naler Flickenteppich beim Tierschutz, den nur große Betrieb leisten können", sagte Meyer. Niedersachsen hat kürzlich eine Tierwohlprämie von 150 Euro pro Sau für freies Abferkeln ohne Kastenstand von der EU genehmigt bekommen. Damit sollen Tierhalter, die bereits jetzt ohne Kasten­stand arbeiten, honoriert werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
15.08.2017

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