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Ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015: Ermäßigung für Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Schulleitungen an öffentlichen kleinen Ganztagsschulen zu entlasten. Mit einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Unterrichtsstunde pro Woche werden Schulleiterinnen und Schulleiter ab dem (kommenden) Schuljahr 2014/2015 mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Ganztagsbetriebs haben.

Die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen und die damit verbundene deutliche Quali­tätsverbesserung im Bildungsbereich seien wesentliche Bestandteile der „Zukunftsoffensive Bildung“, erläuterte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Verantwortung für die erfolg­reiche Umsetzung des Ganztagsbetriebs tragen die Schulleitungen. Die Schulleitungen klei­ner Ganztagsschulen sollen von der Unterrichtserteilung entlastet werden, um die zeitauf­wändige und arbeitsintensive Aufgabe zu erledigen. Da die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen am höchsten sei, solle sie um eine beziehungsweise eine halbe Unterrichtsstunde vermindert werden, sagte Heiligenstadt.

Die Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen richtet sich nach der Größe der Schule und nach der jeweiligen Schulform. Die Größe einer Schule wird bestimmt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der daraus zu bildenden Klassen sowie dem genehmigten Zusatzbedarf: Je mehr Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, desto mehr Lehrerstunden stehen den Schulen zur Verfügung. Diese „Lehrer-Sollstunden“ bilden die Basis für die Ermittlung der Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass mit der Größe der Schule die Unterrichtsverpflichtung sinkt. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere alle einzügigen Grundschulen mit Ganztagsangebot.

Die Schulleitungen an sehr kleinen Grundschulen haben bisher eine Unterrichtsverpflichtung von 20 Wochenstunden. Durch die avisierte Ermäßigung soll deren Unterrichtsverpflichtung auf 19 Wochenstunden gesenkt werden. Die Schulleitungen dieser sehr kleinen Ganztagsgrundschulen haben damit pro Woche eine Stunde mehr Zeit, um den Ganztagsbetrieb zu organisieren.

Mit der Zustimmung zu dem entsprechenden Verordnungsentwurf durch das Kabinett geht die Änderung der Arbeitszeitverordnung nun in die Verbandsbeteiligung.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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