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Änderung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie der Gewerbesteuerumlage

Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag auf Vorschlag der Niedersächsischen Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, beschlossen, die Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage zu ändern.

Anlass sind die neuen Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer. Sie berücksichtigen die Umstellung von der Bundesstatistik über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer 2016 auf die aktuelle Statistik des Jahres 2019. Die Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre – wie von einer Bundesverordnung vorgeschrieben – umgestellt.

Für die Kommunen bedeutet das: Die Zurechnung der Steuerbeträge wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie ist bis Ende 2026 Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.

Im vergangenen Jahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die niedersächsischen Gemeinden 4,030 Milliarden Euro. Umsatzsteueranteile wurden in Höhe von 704 Millionen Euro ausgezahlt.

Auch die Schlüsselzahlen für den Umsatzsteueranteil werden – wie die für die Einkommensteueranteile – von einer Bundesverordnung vorgeschrieben. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Verteilung der Umsatzsteueranteile nach dem endgültigen Verteilungsschlüssel, der sich zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort zusammensetzt. Die für diesen Schlüssel herangezogenen Jahreswerte werden alle drei Jahre und damit nun für die Jahre 2024 bis 2026 aktualisiert.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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