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Änderung des Glücksspielgesetzes – Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben.

Der Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen auf eine Anpassung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ab. Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Darüber hinaus sollen weitere Änderungen, insbesondere im Bereich der Annahmestellen, Wettvermittlungsstellen und der Glücksspielabgabe, vorgenommen werden. Im Bereich der Annahmestellen und Wettvermittlungsstellen wird vorgeschlagen, dass aus Gründen des Spielerschutzes und der Suchtprävention weitere Trennungsgebote eingeführt werden. Im Bereich der Glücksspielabgabe soll eine neue Ziffer eingeführt werden, die jede Art von weiteren Glücksspielangeboten umfasst. Damit würde eine Regelungslücke hinsichtlich weiterer Glücksspielarten geschlossen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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