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Aufgaben der Landwirtschaftskammer – Kabinett gibt Novelle zur Verbandsanhörung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Novelle der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernimmt vielfältige Aufgaben für die Landesregierung – sowohl im Bereich der Dienstleistungen als auch bei der Überwachung bestehender Gesetze. Mit der Novelle wird vorrangig die Aufgabenwahrnehmung an veränderte rechtliche Vorgaben des Bundes- und des EU-Rechts angepasst. Das Aufgabenportfolio der Landwirtschaftskammer insgesamt wird durch die Anpassung nur leicht verändert.

Zu den wenigen neuen Aufgaben gehört die künftige Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer für die Abwicklung der Zuwendungen für wolfsabwehrende Präventionsmaßnahmen und der Entschädigungen für Wolfsrisse. Beide Aufgaben wurden bisher vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wahrgenommen. Diese Aufgaben werden künftig von der Landwirtschaftskammer übernommen, die Fachaufsicht liegt weiterhin beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die Übertragung dieser Aufgabe hat das Ziel, die Bearbeitung der Anträge unter anderem für wolfsabweisende Zäune und die Entschädigungen nach Wolfsrissen künftig effizienter und für die Antragsteller noch einfacher zu gestalten. Auch bisher war die Landwirtschaftskammer beteiligt, da sie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz eine fachliche Einschätzung zum finanziellen Wert der getöteten Tiere sowie zu geeigneten Schutzmaßnahmen vor Wölfen übermittelt hat. Künftig wird nun die gesamte Bearbeitung in einer Hand liegen.

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung geht die Novelle erneut ins Kabinett. Sie soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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