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Ausgleich für Erschwernisse bei der Dauergrünlandbewirtschaftung wird verlängert

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die sogenannte Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland beschlossen. Demnach kann ein Erschwernisausgleich gewährt werden als Ausgleich für Auflagen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung auf Dauergrünlandflächen, die sich insbesondere aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der sogenannten FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Richtlinie ergeben können. Das Ziel dieser Richtlinien ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietssystems „Natura 2000“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Auf Basis der Verordnung sollen sogenannte „wesentliche Erschwernisse“ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden.

Der finanzielle Ausgleich wird den bewirtschaftenden Personen der Flächen gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Für Flächen, für die Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen die bewirtschaftenden Personen eine sogenannte Schlagkartei als Nachweis einer „wesentlichen Erschwernis“ führen. Eine Erhöhung des Zahlungsanspruchs ist nicht beabsichtigt. Ein Erschwernisausgleich wird gewährt, wenn dessen Berechnung einen Betrag von mindestens 150 Euro ergibt. Die Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten.


Hintergrund:

Der durch Verordnung geregelte Erschwernisausgleich ist Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Bereits 1997 hat Niedersachsen zum Ausgleich von verordneten Naturschutzauflagen, die die Maßgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis übersteigen, in Form des Erschwernisausgleichs ein rechtsverbindliches Instrument geschaffen.
Das Land Niedersachsen hat sich zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes der Natura 2000-Gebiete für einen Mix von Instrumenten aus freiwilligen flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und hoheitlichen Naturschutzauflagen zur Regelung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Ausgleichszahlungen entschieden. Auf diese Weise soll flexibel auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Erhaltungsnotwendigkeiten reagiert werden. Mit der neuen Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland soll die Gewährung eines Ausgleichs für Erschwernisse bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in den oben genannten Schutzgebieten um fünf Jahre verlängert werden.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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