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Bund und Land einigen sich auf gemeinsames Vorgehen beim Thema Wolf: „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“

Die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung haben sich auf einen ge­meinsamen Weg geeinigt, wie in der Wolfs-Thematik der Konflikt zwischen Artenschutz auf der einen Seite und Schutz der Weidetiere auf der anderen Seite entschärft werden kann. Nach einem Spitzengespräch zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Minis­terpräsident Stephan Weil und Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel am (heuti­gen) Donnerstag in Hannover haben sich Bund und Land auf ein gemeinsames Eckpunkte­papier mit dem Titel „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“ verständigt.

Danach betonen beiden Seiten übereinstimmend, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffäl­lig verhalten, sind zu beobachten und gegebenenfalls zu töten“. Auf den entsprechenden Präzedenzfall vom April 2016 wird verwiesen.

Zudem stimmen beide Seiten darin überein, dass die Weidetierhaltung wirtschaftlich bleiben muss. Sie leistet zudem einen wertvollen Bei­trag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz leistet. Die Weidetierhaltung müsse auch dort zukünftig sichergestellt bleiben, wo durch Zuwanderung des Wolfes vermehrt Konflikte auftreten würden. „Das Halten von Schafen auf Deichen sowie die Wanderschäferei in der Lüneburger Heide stellen einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und/oder Naturschutz dar und liegen damit auch im öffentlichen Interesse“, heißt es in dem gemeinsamen Papier. Bund und Land sind sich darin einig, dass sie zukünftig verstärkt gemeinsam daran arbeiten werden, Lösungen für diejenigen Regionen zu entwickeln, die mit der Ausbreitung des Wol­fes verbunden sind.

Unter Beachtung der Vorgaben des Artenschutzes sollen im Einzelfall auch Ein­griffe ermöglicht werden. Hierzu könne in letzter Konsequenz auch die Ent­nahme eines Ru­dels gehören, wenn die gemeinschaftlich jagenden Individuen gelernt haben, sämtliche der empfohlenen und zumutbaren Schutzmaßnahmen zu überwin­den. Das Bundesumweltminis­terium steht zu alledem auch in engem Austausch mit der EU-Kommission und angrenzen­den Mitgliedstaaten.

Die Forderung, Wölfe in das Jagdrecht aufzunehmen bewerten Bund und Land gemeinsam als nicht zielführende Option. Auch vereinzelt geäußerten Wünschen, Wölfe nach Belie­ben jagen zu können, erteilten beide Seiten eine Absage. Das Schutzniveau des Wolfes würde dadurch nicht verändert.



Mitschnitt der Pressekonferenz mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Minis­terpräsident Stephan Weil und Umweltminister Stefan Wenzel (MP3-Datei)

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2017
zuletzt aktualisiert am:
29.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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