Bundesratsinitiative zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land erhöhen, Ausbaulücke schließen
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Initiative sieht vor, das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land in 2018 einmalig um 2.000 Megawatt (MW) zu erhöhen. Zudem sollen Sonderregelungen für Bürgergesellschaften auch für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Damit soll die zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung von Windenergieprojekten in 2019 und 2020 geschlossen und der Verlust von Arbeitsplätzen verhindert werden.
Mit dem EEG 2017 ist die Förderung von Windenergieanlagen an Land auf Ausschreibungen umgestellt worden. Um eine Akteursvielfalt zu gewährleisten, sind Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt worden. Bürgerenergiegesellschaften durften in den bisherigen Ausschreibungen bereits vor der Erteilung einer Anlagengenehmigung ein Gebot abgeben und erhielten dann eine um zwei Jahre längere Realisierungsfrist. Die als Ausnahme vorgesehene Regelung wurde allerdings in der Praxis zur Regel, mit der Folge, dass für die Jahre 2019 und 2020 eine Zubaulücke befürchtet wird. Mit der Gesetzesinitiative aus Niedersachsen soll das verhindert werden: In 2018 und 2019 sollen nur Projekte mit vorhandener Anlagengenehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Außerdem soll der in 2017 entstandenen Gefahr einer Zubaulücke mit einem Sonderausschreibungsvolumen begegnet werden.
Für Energieminister Olaf Lies liegt besonderes Augenmerk auf dem weiteren Ausbau der Windenergie. „Wir im Norden haben die Unternehmen, die mit hoher fachlicher Kompetenz die notwendigen Anlagen bauen und installieren können“, sagte der Minister. Es drohten jedoch ein „industriepolitischer Fadenriss“ und damit der mögliche Verlust zahlreicher Arbeitsplätze nicht nur in Norddeutschland. In den drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017 hätten Gebote von Bürgergesellschaften, die ohne Genehmigung abgegeben worden seien, jeweils mehr als 90 Prozent des Zuschlagsvolumens erhalten, sagte Lies. Erforderlich sei vor allem Verlässlichkeit für einen weiteren kontinuierlichen Ausbau. Mit dem vorgeschlagenen Sonderausschreibungskontingent soll die zu erwartende Ausbaulücke 2019 und 2020 kompensiert werden. Zugleich werde damit auch der Handlungslücke bei der Erreichung der nationalen Klimaziele für 2020 begegnet.
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erstellt am:
16.01.2018
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