Einfacher, schneller, günstiger: Landesregierung beschließt weitreichenden Bürokratieabbau und führt künftige „Berichtspflichten-Bremse“ ein
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die Weiterentwicklung des Kabinettsbeschlusses vom 12. August 2025 unter der Überschrift „Einfacher, schneller, günstiger – Dokumentationsmoratorium“ beschlossen. Ziel ist es, Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten in Verwaltung und Wirtschaft deutlich zu reduzieren und Verwaltungsprozesse nachhaltig zu vereinfachen. Ab Ende 2026 sollen entsprechende Pflichten grundsätzlich entfallen. Zukünftig werden dann nur noch solche Informationen abgefragt, die tatsächlich erforderlich sind; unnötige Doppel‑ und Mehrfachmeldungen sollen vermieden werden. Damit setzt Niedersachsen einen zentralen Baustein seiner Bürokratieabbau‑Strategie fort und entlastet Wirtschaft, Kommunen und Verwaltung spürbar.
Wesentliche Eckpunkte des Beschlusses sind:
- Umfassende Abschaffung unnötiger Pflichten: Beginnend ab dem 31. Dezember 2026 sollen alle Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im Landesrecht grundsätzlich entfallen. Ausnahmen gelten nur, wenn eine zwingend rechtliche Verpflichtung besteht oder wenn Pflichten als unverzichtbar definiert werden – etwa bei erheblicher Sicherheitsrelevanz, im Bevölkerungsschutz oder im Kernbereich der Rechtspflege.
- Transparente Bestandsaufnahme aller Berichtspflichten: Bis zum 1. Juli 2026 melden die Ressorts sämtliche bestehenden Pflichten an die Staatskanzlei. Auch die Kommunen können Verpflichtungen benennen, die sie als besonders belastend oder entbehrlich ansehen.
- Vermeidung von Doppel- und Mehrfachmeldungen: Die Ressorts sind aufgefordert, Vorschläge zur Anpassung von Bundes- und EU-Recht zu machen, um insbesondere unnötige Mehrfachmeldungen desselben Sachverhalts an unterschiedliche Behörden zu vermeiden.
- Keine neuen unnötigen Pflichten („Berichtspflichten-Bremse“): Bei künftiger Landesgesetzgebung sollen neue Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich vermieden oder klar befristet werden. Neue Pflichten sind nur zulässig, wenn sich ihre Erforderlichkeit ausdrücklich begründen lässt.
- Verbleibende Pflichten konsequent digitalisieren: Wo Berichtspflichten aus rechtlichen Gründen weiterhin erforderlich sind, sollen gemeinsame digitale Lösungen geprüft und erarbeitet werden, um Abläufe effizienter und schneller zu gestalten.
Ministerpräsident Olaf Lies: „Mit der heutigen Entscheidung machen wir einen wirklich großen Schritt beim Bürokratieabbau: Überflüssige Berichtspflichten werden abgeschafft – für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und auch die Verwaltung selbst. Besonders kleine und mittlere Unternehmen erhalten dadurch mehr Handlungsspielräume, um sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nur was zwingend notwendig ist, bleibt bestehen: etwa aus Gründen der Sicherheit, des Kinder‑ und Jugendschutzes oder des Bevölkerungsschutzes.“
Hintergrund:
Die Kabinettsbeschlüsse „Einfacher, schneller, günstiger“ aus Januar 2024, Januar 2025 und August 2025 haben in Niedersachsen einen strategischen, ressortübergreifenden Prozess zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verfahren angestoßen und kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, Verwaltung und Wirtschaft spürbar zu entlasten, Prozesse effizienter zu gestalten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Handlungsspielräume zu eröffnen.
Auch auf Bundes- und EU-Ebene kommt dem Abbau von Bürokratie aktuell oberste Priorität zu. So hat das Entlastungskabinett der Bundesregierung Ende 2025 mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um Staat und Verwaltung digitaler, effektiver und handlungsfähiger zu machen. Dies wurde mit der am 4. Dezember 2025 von Bund und Ländern beschlossenen „Föderalen Modernisierungsagenda (FöMa)“ verzahnt, an deren Erarbeitung und Umsetzung Niedersachsen intensiv beteiligt war und ist. Eine hervorgehobene Rolle unter den weit über 200 Maßnahmen der „FöMa“ spielt die weitreichende Abschaffung von Berichts-, Nachweis-, Dokumentations- und Evaluationspflichten auf allen staatlichen Ebenen.
Der heutige Kabinettsbeschluss ist damit ein weiterer zentraler Schritt, um in Niedersachsen überflüssige Pflichten systematisch zu identifizieren und abzubauen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Unternehmen spürbar zu entlasten – und damit die Leistungs‑ und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Niedersachsen nachhaltig zu stärken.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.04.2026
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