Einheitliche EU-Förderregion Niedersachsen, Hamburg, Bremen nimmt Gestalt an – Kabinett gibt Weg frei – geänderte Staatsverträge gehen nun in den Landtag zur Ratifizierung
Die geänderten Staatsverträge zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden jetzt in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Das hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Damit entwickelt sich die einheitliche EU-Förderregion zwischen Niedersachsen, Hamburg und Bremen weiter. Zuvor hatte das Kabinett der Änderung der bestehenden Staatsverträge zugestimmt. Jetzt ist es an den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, über die weitere Ratifizierung der geänderten Staatsverträge zwischen Niedersachsen und jeweils Hamburg und Bremen zu beschließen.
Was soll sich ändern?
Zukünftig soll es eine verbindliche Regelung dahingehend geben, dass Niedersachsen für Bremen und Hamburg Rechtsgrundlagen mit Gebietsbezug schaffen und somit Rechtsverordnungen erlassen kann, die dann in allen drei Bundesländern gelten. Damit wird Rechtsklarheit und -sicherheit geschaffen. Nach Unterzeichnung der Staatsverträge durch die Landesregierungen von Niedersachsen, Hamburg und Bremen müssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Anschließend treten die Verträge in Kraft.
Die Ermächtigungsgrundlagen, auf deren Basis Niedersachsen für Hamburg und Bremen rechtssetzend tätig werden kann, sollen künftig klar im Gesetzestext genannt werden. So soll eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Fördermaßnahmen nach den örtlichen Gegebenheiten auszurichten. Das betrifft beispielsweise die Ausweisung von Gebieten wie Moore oder von Pufferstreifen nach den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Die einheitliche Rechtsetzung führt dazu, dass Hamburg und Bremen nicht identische Rechtsverordnungen erlassen müssen.
Ein weiterer Punkt, der künftig in den Staatsverträgen geregelt sein soll, betrifft die Anwendung des jeweiligen Landesrechts im Bereich der Vergabeverfahren. Die Änderung der Staatsverträge beinhaltet zudem redaktionelle Anpassungen an die Förderperiode 2023 bis 2027.
Der Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen besteht seit dem Jahr 2006, der mit der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2021.
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erstellt am:
10.12.2024
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