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Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dass sogenannte „wesentliche Erschwernisse“ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in dem Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden. Dies regelt die Erschwernisausgleichsverordnung Dauergrünland, die rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt und für zwei Jahre gelten soll.

Ein Erschwernisausgleich kann gewährt werden als Ausgleich für Auflagen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung auf Dauergrünlandflächen, die sich insbesondere aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der sogenannten FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Richtlinie ergeben können. Das Ziel dieser Richtlinien ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietsystems „Natura 2000“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Der finanzielle Ausgleich wird den Bewirtschaftern der Flächen gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Die Punktwerttabelle wurde auf der Grundlage eines Gutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachen überarbeitet. Für Flächen, für die Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen die Bewirtschafter eine sogenannte Schlagkartei als Nachweis einer „wesentlichen Erschwernis“ führen. Ein Erschwernisausgleich wird gewährt, wenn dessen Berechnung einen Betrag von mindestens 150 Euro ergibt.

Dauergrünland ist eine Fläche, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes ist und seit mindestens fünf Jahren nicht umgepflügt worden ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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