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Kabinett beschließt Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz in den Landtag

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vorgelegt.

Der Entwurf dient der Anpassung des niedersächsischen Melderechts an geändertes Bundesrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schaffung von Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung des Meldewesens, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang wird dem Landesbetrieb IT.Niedersachsen als Meldebehörde eine weitere Aufgabe übertragen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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