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Kabinett beschließt Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen zu ändern. Der Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsbedarf ergibt sich aufgrund von geändertem Fachrecht und infolge der Vereinbarungen im Rahmen des Niedersächsischen Weges.

Die LWK übernimmt als Partnerin des Landes vielfältige Aufgaben, sowohl im Bereich der Dienstleistungen für die Landwirte als auch im Bereich der vom Land übertragenen Aufgaben bei der Überwachung bestehender Gesetze und der Abwicklung von Fördermaßnahmen. Mit der Novelle wird die Aufgabenwahrnehmung unter anderem auch an veränderte rechtliche Vorgaben des Bundes angepasst.

Künftig wird die LWK unter anderem zusätzlich für die Gewährung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen zuständig sein. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird schon bisher von der LWK kontrolliert. Die Umsetzung der Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz fällt künftig ebenfalls in die Zuständigkeit der LWK. Im Rahmen der Verbandsbeteiligung neu hinzugekommen ist außerdem die Zuständigkeit für Fördermaßnahmen im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich freue mich, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist. Mit dieser aktualisierten und ergänzten Fassung werden die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen, damit die LWK auch weiterhin rechtssicher agieren kann.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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