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Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Die Landesregierung beabsichtigt mit dem am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegebenen Gesetzentwurf, die Besetzung der Ämter der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten künftig neu zu gestalten.

Bislang handelt es sich bei den Spitzenämtern der Polizei Niedersachsen um sogenannte politische Beamtinnen und Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

Zukünftig sollen die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten reguläre Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sein. Die Möglichkeit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand soll gestrichen werden. Gleichzeitig ist geplant, die Besoldung der Ämter um jeweils eine Besoldungsgruppe abzusenken, da das Risiko einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand, das bisher in die Bemessung der Besoldung mit einbezogen war, künftig entfällt.

Mit diesen Änderungen werden die Ämter der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten insgesamt – insbesondere aber auch für jüngere Bewerberinnen und Bewerber – attraktiver ausgestaltet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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