Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.06.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Aufgrund der gerade beginnenden Sommerwelle und des weiterhin hohen Infektionsdrucks durch COVID-19 hält die Niedersächsische Landesregierung ein Festhalten an den bisherigen Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten. Mit der beigefügten, am morgigen 22. Juni 2022 in Kraft tretenden Änderungsverordnung erfolgt deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 31. August 2022.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Angesichts steigender Infektionszahlen brauchen wir auch im Sommer Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV. Der beste Schutz ist und bleibt jedoch die Impfung. Deshalb bitte ich ältere Menschen über 70 Jahre, den Schutz durch eine 4. Impfung aufzufrischen. Wie erleben eine Sommerwelle, aber aufgrund der Omikronvariante und des hohen Impfniveaus gibt es vergleichsweise kaum schwere Verläufe – wie ein Blick in unsere Krankenhäuser zeigt. Der Bund muss jetzt mit einer neuen Testverordnung zügig dafür sorgen, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin freiwillig und kostenlos testen lassen können. Wir brauchen auch ein neues Infektionsschutzgesetz, das Länder und Kommunen wieder in die Lage versetzt, mit angemessenen Instrumenten auf eine verschärfte Infektionslage zu reagieren. Einen solchen Instrumentenkasten benötigen wir deutlich vor einer möglichen schwierigeren Herbstwelle.“
Im Wesentlichen bleiben die durch die bisherige Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen erhalten.
Inhaltliche Veränderungen der bisherigen Regelungen erfolgen insbesondere in den §§ 4 und 6 der Verordnung:
Vor dem Hintergrund der aktuell beginnenden Sommerwelle sollen die Regelungen der Corona-Verordnung bis zum 31. August 2022 in Kraft bleiben, so die Änderung in § 14. Damit soll Planungssicherheit für die anstehenden Sommerferien gewährleistet werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage, auch vor dem 31. August 2022, bleibt jederzeit möglich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.06.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
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