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Kommunen bekommen insgesamt fast eine halbe Milliarde Euro: 327 Millionen Euro vom Bund für Investitionen, 120 Millionen vom Land für Flüchtlinge

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Wei­chen für eine weitere umfangreiche finanzielle Förderung der Kommunen gestellt. Das Kabi­nett hat den Entwurf des „Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKInvFG)“ zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit wird den niedersächsischen Kom­munen der rasche Zugriff auf 327,5 Millionen Euro Bundesmittel ermöglicht. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen des Bundes von insgesamt etwa 3,5 Milliarden. Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen. Es fließt an Gemeinden und Kreise, die nach den Kriterien Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand in ihrer Investitionstätigkeit unterstützt werden müssen. (Hinweis: Die Höhe der individuellen Investitionspauschale der einzelnen Kommunen ergibt sich aus der Anlage).

Innenminister Boris Pistorius wies darauf hin, dass das Land den Kommunen bei der Ver­wendung der Mittel einen maximalen Entscheidungsspielraum ermöglichen werde. Es werde auch bei der Auszahlung und Verwendung der Mittel nicht unnötig steuernd eingreifen. Nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss haben die niedersächsischen Gemeinden und Landkreise bis 2018 Zeit, die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel für eigene Investitionen einzusetzen. Niedersachsen ist damit eines der ersten großen Flächenländer, die eine unbürokratische und kommunalfreundliche Weiterleitung der Mittel beschließt.

In Ergänzung zu dem Nachtragshaushalt 2015 hatte das Kabinett (am heutigen Dienstag) auch den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Un­terbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern beschlossen. Damit soll die landes­rechtliche Grundlage für die Auszahlung von insgesamt 120 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln geschaffen werden, um Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Auf­nahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auszu­gleichen.

Von diesen 120 Millionen Euro für die Kommunen finanziert das Land unter dem Strich einen Betrag von 80 Millionen Euro: 40 Millionen Euro finanziert das Land unmittelbar, von den 80 Millionen Euro aus Bundesmitteln wird letztlich die Hälfte vom Land getragen. Die Verteilung der Mittel auf die niedersächsischen Kommunen soll entsprechend der am 31. Dezember 2014 in der Asylbewerberleistungsstatistik eingetragenen Anzahl von Leistungsempfängerin­nen und -empfängern erfolgen. Auch dieser Gesetzentwurf wird kurzfristig in den Landtag eingebracht; er soll sofort in die Ausschussberatung überwiesen werden.

Insgesamt stünden den Kommunen damit fast eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung. Von der Landesregierung gehe mit diesen Gesetzentwürfen „ein starkes Signal“ für die kommunale Selbstverwaltung aus, sagte Innenminister Pistorius. Das Land halte sich nicht mit bürokratischen Regelungen auf, sondern verteile die Mittel schnell und unbürokra­tisch dahin wo es gebraucht werde.

Presseinformationen
Anlagev - Förderung von Kommunen

  Anlage - Förderung von Kommunen
(0,41 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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