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Land erweitert Testmöglichkeiten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

Als Beitrag zur Eindämmung von Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung wird die Landesregierung ab September – und zunächst bis zum Jahresende 2021 – für jedes Kind in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindergärten nicht mehr nur zwei, sondern drei Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung beschaffen und den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Testung von Kindern im Elementarbereich zur Verfügung stellen. Kinder können damit während der Betreuungszeiten an jedem zweiten Tag anlasslos getestet werden. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag getroffen, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

Die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung sichern und ihren Betrieb möglichst ohne Einschränkungen aufrecht zu erhalten, sei ein prioritäres Ziel der Landesregierung, so der Kultusminister. Wenn nunmehr jeden zweiten Tag konsequent getestet werden kann, so erhöhe sich damit der Infektionsschutz für alle Kinder, ihre Familien und das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal. Mit der Aufstockung der Testfrequenz auch im Bereich der Kindertagesbetreuung knüpfe die Landesregierung an sehr positive Erfahrungen mit der Testpflicht im Schulbereich an und strebt eine Übertragung auch auf den Bereich der Kindertagesbetreuung, jedoch ohne Testpflicht für kleine Kinder, an. Das Land wolle alles dafür tun, damit die Kindertagesbetreuung im Herbst und Winter weiterhin im Regelbetrieb stattfinden könne, erklärte Kultusminister Tonne.


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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