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Länderkabinette von Niedersachsen und Schleswig-Holstein stimmen Staatsverträgen zur Deregulierung beim Bau von Strom-Trassenkorridoren nach Süddeutschland zu

Niedersachsen und Schleswig-Holstein leisten im Schulterschluss einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Kabinette beider Länder haben am (heutigen) Dienstag den Entwürfen von zwei Staatsverträgen zugestimmt. Ziel ist die Deregulierung beim Bau der geplanten Strom-Trassenkorridore von Tennet und Amprion, die durch Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlaufen. Anstatt mehrerer Beteiligter und unterschiedlicher Vorschriften soll es nun eine Bauaufsicht geben. Auf der Grundlage der Staatsverträge werden diese bauaufsichtlichen Befugnisse für die Trassenkorridore von Tennet und Amprion auf Schleswig-Holstein übertragen. So gilt nur eine Bauordnung und die Verantwortlichen haben einheitliche Ansprechpartner.

„Es ist ein enormer Vorteil, dass alles in einer Hand bleibt. Diese Transportwege sind mehr als dringend notwendig, damit wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent vorantreiben können“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.

Um Windstrom aus erneuerbaren Energien in den Süden zu transportieren, bedarf es neuer Stromleitungen mit hoher Kapazität. Die Netzwerkbetreiber Tennet und Amprion tragen mit SuedLink und Korridor B dazu bei, die Energieversorgung zukunftsgerecht aufzustellen. Dabei muss die Elbe bei beiden Verfahren untertunnelt werden. Zudem werden an den Tunnelenden Kopfbauwerke auf schleswig-holsteinischer und niedersächsischer Seite errichtet.

„Die leistungsfähigen Stromtrassen von Schleswig-Holstein in den Süden Deutschlands sind von zentraler Bedeutung bei der von uns allen angestrebten Energiewende. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Niedersachsen jetzt einen wichtigen Schritt vorankommen“, sagt Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Mit jeweils rund 700 Kilometern Länge und vier Gigawatt Übertragungskapazität sind SuedLink und Korridor B zentrale Infrastrukturvorhaben der Energiewende. „Wir wollen die Kräfte bündeln und die kommenden Verfahrensschritte für alle Beteiligten so einfach wie möglich machen. Deshalb ist es wichtig, dass wir einheitliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben und einheitliche baurechtliche Vorgaben, um den Aufwand in diesem Bereich zu minimieren“, so die Ministerin weiter.

Bauminister Lies begrüßt beide Vorhaben und die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein: Wir gehen den Weg hin zu einer klimafreundlichen und unabhängigen Energieversorgung konsequent weiter und zeigen einmal mehr, dass der Norden das energiepolitische Herz Deutschlands ist.“

Damit infolge der Überbauung der Landesgrenze nicht unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen, soll die Rechtslage durch die Staatsverträge vereinfacht werden. Zur Erreichung des gemeinsamen Ziels unterstützen sich die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegenseitig – insbesondere, was die Beteiligung der örtlich zuständigen Feuerwehr in Niedersachsen durch den Prüfingenieur für Brandschutz angeht. Zudem treffen die obersten Bauaufsichtsbehörden im Bedarfsfall einvernehmlich die notwendigen Entscheidungen, um eine reibungslose Zusammenarbeit der unteren Bauaufsichtsbehörden in der Region zu gewährleisten.

Die beiden Länderparlamente müssen dem Vorhaben ebenfalls zustimmen.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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