Landeskabinett gibt Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade, in den Landtag zur sofortigen Ausschussüberweisung ein
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade, in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung einzubringen. Die Gemeinde Nordkehdingen soll zum 1. November 2026 aus den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nordkehdingen gebildet werden.
Mit der kommunalen Neugliederung werden die Strukturen an die demografischen Erfordernisse angepasst. Ein wesentlicher Aspekt ist das Erreichen einer auf Dauer finanziell auskömmlichen neuen Einheitsgemeinde mit einer Einwohnerzahl, die eine hinreichende kommunale Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben erwarten lässt. In den jetzigen Strukturen können diese Voraussetzungen nicht mehr dauerhaft erreicht werden. Die Neugliederung wird auf Wunsch der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nordkehdingen angestrebt.
Die Räte der beteiligten Gemeinden haben in ihrer Anhörung durch das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung keine Einwendungen erhoben, sondern ihren Wunsch durch entsprechende Beschlüsse bekräftigt. Auch wurde die verfassungsrechtlich vorgesehene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt. Einwendungen sind dazu nicht eingegangen. Auch in der Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Landesverbände der Gewerkschaften wurden keine Bedenken erhoben.
Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
13.01.2026
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