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Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative – Standortgemeinden sollen besser an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten beteiligt werden


Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den Kommunen eine bessere Beteiligung an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten ermöglichen soll. Das soll die Akzeptanz dieser Transformationsprojekte vor Ort stärken.

Konkret geht es im Rahmen der Bundesratsinitiative um die Verteilung der Gewerbesteuer. Diese kann von Gemeinden erhoben werden, auf deren Gebiet ein Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Unterhält ein Unternehmen in mehreren Kommunen Betriebsstätten, verteilt sich die Gewerbesteuer auf die einzelnen Gemeinden. Der Anteil einer Kommune ergibt sich dabei aus der Höhe der Arbeitslöhne, die den Beschäftigten der einzelnen Betriebsstätten in der jeweiligen Gemeinde gezahlt wurden.

Bei vielen Projekten der Erneuerbaren Energien bedeutet diese Systematik allerdings, dass die Gemeinden zwar die betreffenden Anlagen und Infrastrukturen beheimaten, dann aber nicht von der Gewerbesteuer profitieren, da in diesen Anlagen kein Personal beschäftigt wird. Aus diesem Grund wurde bereits 2009 gesetzlich geregelt, dass Gemeinden auch dann von der Gewerbesteuer profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen betrieben werden, dort aber kein Personal beschäftigt wird. Diese Regelung soll mit der aktuellen Bundesratsinitiative auf weitere Anlagentechnologien der Erneuerbaren Energien sowie auf Infrastrukturen in engem Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren ausgeweitet werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Netzverknüpfungspunkte (große Konverterbauwerke) von Offshore-Anbindungsleitungen,
  • große Batterie- und andere Stromspeicher,
  • Wasserstoffspeicher,
  • Hoch- und Höchstspannungsnetze,
  • Verdichterstationen im Gasnetz oder
  • Tiefengeothermie.

Finanzminister Gerald Heere: „Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende. Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen und die Folgen des menschengemachten Klimawandels abzumildern, ist er unumgänglich. Deshalb ist es ungemein wichtig, die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu stärken. Hierzu kann die bessere Beteiligung der Standortkommunen und damit deren Bürgerinnen und Bürgern an den Steuereinnahmen aus diesen Projekten einen wichtigen Beitrag leisten.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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