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Landesregierung beschließt Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport

Die Niedersächsische Landesregierung hat in der heutigen Sitzung auf Vorschlag von Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, eine Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport beschlossen.

Diese Verordnung hat zum Ziel, die Übersichtlichkeit des Bestandes der Zuständigkeitsverordnungen zu verbessern und die Erkennbarkeit, für welche Sachgebiete die Zuständigkeiten in welchen Zuständigkeitsverordnungen geregelt sind, zu erleichtern.

Es werden für die folgenden Rechtsgebiete neue sachgebietsorientierte Zuständigkeitsverordnungen geschaffen:

  • Verordnung über Zuständigkeiten für Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Namensrechts, nach dem Gesetz über Orden und Ehrenzeichen sowie im Pass- und Ausweiswesen (ZustVO-NOA);
  • Verordnung über Zuständigkeiten für Aufgaben auf den Gebieten des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts sowie nach dem Bundesvertriebenengesetz und dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (ZustVO-ASVS);
  • Verordnung über Zuständigkeiten für Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden in Verwaltungssachen sowie für das Ausstellen von Apostillen (ZustVO-Amtshilfe).

An den Zuständigkeiten in den erfassten Rechtsgebieten, insbesondere den Zuständigkeiten der Kommunen, ändert sich mit den neuen Zuständigkeitsverordnungen nichts.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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