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Landesregierung bringt neue „Mietpreisbremse“ auf den Weg – Gifhorn und Laatzen neu dabei


Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung der sogenannten Mietpreisbremse auf den Weg gebracht und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die betroffenen Kommunen und Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Erst danach kann die „Mieterschutzverordnung“ von der Landesregierung beschlossen werden und in Kraft treten.

Die Neufassung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren.

Bauminister Olaf Lies: „Wir schaffen mit der neuen Mieterschutzverordnung klare Verhältnisse. Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Begrenzung des Mietenanstiegs vor allem in Ballungsräumen und auf den Inseln.“

Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem nun vorliegenden Gutachten wird die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und die Gebietskulisse aktualisiert. Danach soll in folgenden neun Kommunen, in denen es einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt, die Mietpreisbremse gelten: Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Hinzu kommen die sieben Ostfriesischen Inseln. Neu dabei sind Gifhorn und Laatzen. „Aber Handlungsbedarf für bezahlbaren Wohnraum gibt es in deutlich mehr Kommunen. Mit 1,7 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren wollen wir vor allem bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum schaffen, um die schwierige Situation in den Griff zu bekommen“, betont Bauminister Lies.

Nicht mehr unter die Mietpreisbremse sollen Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg fallen. Der Grund: Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. Die Mieten in diesen Städten steigen nicht mehr deutlich stärker als im Landesdurchschnitt.

Minister Lies wertet dies als ein wichtiges Signal: „Die großen Anstrengungen, den Wohnungsbau in Niedersachsen zu beleben, zeigen erste Erfolge. In den letzten fünf Jahren wurden 165.000 Wohnungen neu genehmigt. Das ist Rekord seit über 15 Jahren. Gerade der Neubau trägt entscheidend dazu bei, die Wohnungsmärkte zu entspannen.“

Die „Mietpreisbremse“ ist bis Ende 2025 befristet. Sie legt fest, dass bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Vermieter ist verpflichtet, dem neuen Mieter über die bisherige Miete Auskunft zu geben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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