Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst (NVVergVO) zur Beteiligung der betroffenen Verbände und Gewerkschaften frei gegeben.
Die Landesregierung bezweckt mit der Änderung die Erhöhung der geltenden Vergütungssätze für die im Außendienst des Vollstreckungsdienstes einer Kommune tätigen Beamtinnen und Beamte.
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erstellt am:
19.04.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833