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Landesregierung gibt Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst (NVVergVO) frei

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst (NVVergVO) zur Beteiligung der betroffenen Verbände und Gewerkschaften frei gegeben.

Die Landesregierung bezweckt mit der Änderung die Erhöhung der geltenden Vergütungssätze für die im Außendienst des Vollstreckungsdienstes einer Kommune tätigen Beamtinnen und Beamte.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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