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Landesregierung gibt Gesetzentwurf für Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die Freigabe eines Gesetzentwurfes zur Gewährung einer Einmalzahlung für das Jahr 2025 zur Verbandsbeteiligung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter eine einmalige Sonderzahlung erhalten. Diese soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 sicherstellen.

Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 800 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro betragen. Diese Regelung soll auch für Anwärter gelten. Teilzeitbeschäftigten soll die Sonderzahlung entsprechend anteilig gewährt werden.

Der Landeshaushalt wird dadurch insgesamt mit etwa 57,3 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.


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Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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