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Landesregierung gibt Verordnungsentwurf zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf einer Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsbeteiligung beschlossen. Der Zuschlag betrifft Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter mit zwei oder mehr Kindern, deren Ehegatten oder Lebenspartner überhaupt nicht oder nur mit einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen. Er wird dann gewährt, wenn das gemeinsame Nettogehalt nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand zur Grundsicherung zu gewährleisten.

Der beschlossene Verordnungsentwurf regelt die jeweils maßgebliche Höhe des Familienergänzungszuschlags sowie die Einzelheiten des Verfahrens. Der konkrete Anspruch ist abhängig von der individuellen regelmäßigen Besoldung unter Berücksichtigung der Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe sowie der Zahl der Kinder mit Unterhaltsanspruch. Familien mit zwei Kindern können so, abhängig von den genannten Voraussetzungen, Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu einigen hundert Euro haben.

Da der Anspruch auf den Ergänzungszuschlag selbst und die jeweilige Höhe von sehr persönlichen Lebensumständen abhängt, lässt sich im Vorfeld keine belastbare Aussage über die auf den Landeshaushalt zukommenden Kosten treffen. Die Landesregierung hat ausreichend Vorsorge getroffen, sodass die zu erwartenden Belastungen durch die Ansätze in den Haushaltsplänen 2022/2023 und 2024 gedeckt sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.


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pressestelle@mf.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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