Landesregierung modernisiert Rechtsgrundlage der Krebsregister – bessere Daten für bessere Versorgung
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Gesetzes zur Änderung krebsregisterrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Reform sollen die rechtlichen Grundlagen für die niedersächsischen Krebsregister umfassend aktualisiert und an moderne Anforderungen in Forschung, Versorgung und Datenschutz angepasst werden.
Eine flächendeckende Krebsdokumentation und deren Auswertung erfolgt in Niedersachsen über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN), das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) und die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast). Mit dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten ist auf Bundesebene die Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Daten der Krebsregister der Länder geregelt worden.
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die landesrechtlichen Regelungen an die Vorgaben aus dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten angepasst werden. Diese beinhalten einen bundesweit einheitlichen Datensatz. Der Datensatz liegt mit dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) mittlerweile vor. Es ist auch geregelt worden, dass der oBDS regelmäßig aktualisiert werden muss, um die Krebsregistrierung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.
Darüber hinaus werden die krebsregisterrechtlichen Vorschriften insgesamt modernisiert, harmonisiert und die Datenverarbeitung sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen verbessert.
Die neuen Strukturen erleichtern eine verlässliche Auswertung der Krankheitsverläufe und unterstützen die wissenschaftliche Nutzung der Registerdaten. Patientinnen und Patienten profitieren langfristig von besser abgestimmten Behandlungspfaden, transparenteren Qualitätsstandards und einer stärker datenbasierten Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont die Bedeutung der Reform: „Die gesetzlich verankerte Krebsregistrierung leistet einen wichtigen Beitrag für Erkrankte und Behandelnde.
Die Daten der Krebsregister sind eine unverzichtbare Grundlage für die onkologische Forschung und Versorgung. Indem Gesundheitsdaten in einer vertrauenswürdigen Umgebung für Forschungs- und Behandlungszwecke genutzt werden können, stellen wir die onkologische Versorgung in Niedersachsen zukunftsfest auf. Dabei gewährleisten hohe Datenschutzstandards, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingehalten werden. Forschung, Versorgung und Datenschutz gehen Hand in Hand.“
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erstellt am:
24.03.2026
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