Artikel-Informationen
erstellt am:
25.02.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Änderung ihrer Geschäftsordnung auf den Weg gebracht. Vorzusehen sein soll, dass die Wirtschaft belastende gesetzliche Regelungen grundsätzlich nur noch an zwei Stichtagen im Jahr in Kraft treten sollen – und zwar am 1. Januar und am 1. Juli. Unternehmen müssen sich dann nur zweimal im Jahr in neue administrative Vorgaben einarbeiten. Ausnahmen von dieser Stichtagsvorgabe sollen möglich sein, sie müssen dann jedoch ausdrücklich begründet werden. Damit wird ein am 21. Januar 2025 auf der Jahresauftaktklausur in Wilhelmshaven gefasster Beschluss aus dem Vereinfachungsprogramm „Einfacher, schneller, günstiger“ umgesetzt.
Den Entwurf der Änderung der Geschäftsordnung hat das Kabinett zur Anhörung der zuständigen Wirtschaftsverbände und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens freigegeben.
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25.02.2025
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