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Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter

Die Niedersächsische Landesregierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in seinen eigenen Liegenschaften und Gebäuden schnell und spürbar zu reduzieren. Damit soll auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in der kommenden Herbst- und Wintersaison geleistet werden. Für die Umsetzung sind die jeweils hausverwaltenden Dienststellen verantwortlich.

Der für die Liegenschaften des Landes zuständige Finanzminister Reinhold Hilbers und Umwelt- und Energieminister Olaf Lies richten sich mit einem Appell zum Energiesparen an die Dienststellen und Beschäftigten in der Landesverwaltung.

Reinhold Hilbers: „Energie und Ressourcen zu schonen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Auch im beruflichen Umfeld ist Energiesparen wichtiger denn je. Wir werden als Land unseren Beitrag dazu leisten und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand angesichts einer drohenden Gasmangellage ausfüllen. Jede gesparte Kilowatt-Stunde zählt.“

„Das Land muss Vorbild sein und nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern Einsparungen einfordern“, ergänzte Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass wir mit einer gesicherten Energieversorgung durch den Winter kommen und einen Beitrag gegen die stetig steigenden Energiekosten leisten. Die konkreten Maßnahmen, Ideen und Vorschläge, die wir als Landesregierung umsetzen, machen klar, dass jede und jeder einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen leisten kann und am Ende selbst davon profitiert.“

Um die Einsparziele zu forcieren und das Handeln landesseitig zu vereinheitlichen hat die Landesregierung im Einzelnen beschlossen:

1. Absenkung von Raumtemperaturen
Die Raumtemperaturen in allen Liegenschaften werden bis auf weiteres auf das gesetzlich geforderte Minimum abgesenkt. Für Büros bedeutet das aktuell eine Absenkung auf 20°C und für Flure auf 16°C. Auf Bundesebene wird aber zurzeit an einer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gearbeitet, die zu geringeren Mindesttemperaturen führen können.

2. Umstellung auf Kaltwasserbetrieb
In den Sanitärräumen wird auf Kaltwasserbetrieb umgestellt, soweit Warmwasser nicht zwingend notwendig beziehungsweise aus gesundheitlichen Aspekten erforderlich ist.

3. Abschaltung von Klimaanlagen
Klimaanlagen werden abgeschaltet, soweit der Betrieb nicht aus technischen oder arbeitsschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist. Bevorzugt sollen Sonnenschutzvorrichtungen oder andere kühlerer Räumlichkeiten genutzt und in den frühen Morgenstunden gelüftet werden.

4. Abschaltung von Innen- und Außenbeleuchtungen
Innen- und Außenbeleuchtungen werden abgeschaltet, soweit keine rechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Belange dem entgegenstehen

5. Hinweise zum sparsamen Umgang mit Energie am Arbeitsplatz
Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen gibt ergänzend mit einem Informationsblatt Empfehlungen zum Heizen und Stromverbrauch an die Hand, die sich am Arbeitsplatz ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Unabhängig von diesen sofort umsetzbaren Maßnahmen zum Abmildern der Auswirkungen der Energiekrise, hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz der Landesliegenschaften eine besondere Bedeutung. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen haben bereits zu einem kontinuierlichen Rückgang des Energieverbrauchs geführt.

4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“

Um den Klimaschutz im Landesbau weiter voranzubringen, wurde der 4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“ entwickelt, mit dem in landeseigenen Gebäuden bereits bis 2030 erhebliche zusätzliche Reduzierungen beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase erreicht werden. Der Finanzminister hebt dazu hervor, dass die Maßnahmen ohne zusätzliche Haushaltsmittel zeitnah wichtige Schritte in Richtung Treibhausgasneutralität bei Landesliegenschaften ermöglichen. „Mit den gegebenen technischen und personellen Ressourcen bringen wir wirksame und praktikable Lösungen auf den Weg“, so Hilbers.

Zur Umsetzung dieses 4-Punkte-Plans beschloss die Landesregierung im Einzelnen:

Effizientes Flächenmanagement

Voraussichtliche CO2-Reduktion: 2.600 t CO2/a

Das Land verfügt über rund 6,2 Millionen m² Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen m² Nutzfläche im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon ist durch reine Verwaltungsnutzung gekennzeichnet. Neue Arbeitsmodelle wie „mobile working“, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als dies bislang möglich war. Ziel ist es, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.

Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich etwa 156 kWh/a an Energieverbrauch ausweist, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.

Photovoltaikoffensive

Voraussichtliches CO2-Äquivalent von rund 5.650 t/a (bei rund 9 MWh/a je 10 MWp-Ausbau)

Aufgrund der Vielzahl geeigneter Dachflächen auf Landesgebäuden und dem damit verbundenen hohen Investitionsvolumen für die Errichtung von PV-Anlagen bietet sich die Beschaffung über Pacht-, Leasing- oder Contracting-Modelle an. Auf diesem Weg wird privates Kapital mobilisiert und mit erfahrenen Partnern zusammengearbeitet, die über die notwendigen Kapazitäten verfügen.

Für die Region Hannover ist bereits ein Vertrag mit der enercity AG über die umfassende Errichtung von PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden abgeschlossen worden. Eine Ausdehnung dieser Vorgehensweise auf ganz Niedersachsen ist vorgesehen.

Die richtigen Prioritäten setzen

Voraussichtliche CO2-Reduktion 450 t/a

Jährlich stellt das Land für große Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden ganz überwiegend Neubaumaßnahmen realisiert. Prioritätensetzung heißt, zukünftig mehr Finanzmittel in die energetische Ertüchtigung von Gebäuden zu lenken.

Darüber hinaus wird künftig bei allen Neubaumaßnahmen und umfangreichen Modernisierungen des Landes der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder feste Biomasse angestrebt. Damit soll sichergestellt werden, dass zukünftig die Energieversorgung – sofern dies technisch möglich ist – überwiegend aus erneuerbaren Quellen erfolgt.

Der logische Sanierungsfahrplan

Voraussichtliche CO2-Reduktion (gegenüber unpriorisiertem Vorgehen): 3.800 t/a

Ergänzend dazu sollen die Investitionen nach dem Prinzip „worst first“ entsprechend den Energieeinsparpotenzialen sowie der CO2-Effizienz priorisiert werden. Über die vorliegenden Verbrauchsdaten der Gebäude kann ein Sanierungsfahrplan erarbeitet und im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel umgesetzt werden.

Dadurch wird vermieden, dass die begrenzten Ressourcen für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen gebunden werden, die nur begrenzte Auswirkungen auf die angestrebten Reduktionsziele haben. Ohne zusätzlichen administrativen Aufwand werden stets die effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt.

Auf den gesamten deutschen Gebäudesektor entfallen 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen, 50 bis 60 Prozent des deutschen Abfallvolumens und rund 90 Prozent des Verbrauchs der inländischen mineralischen Rohstoffe.

Vor dem Hintergrund des steigenden CO2-Gehalts in der Atmosphäre, der damit verbundenen Klimaänderungen (Klimakrise) und der knapper werdenden Ressourcen (zum Beispiel Sand, Kies) ist der Weg zu mehr Nachhaltigkeit im Gebäudebereich zwingend.

„Mit der PV-Anlagen-Pflicht auf gewerblichen Neubauten haben wir als Landesregierung schon einen wichtigen Schritt getan, um unsere ehrgeizigen Klimaziele erreichen zu können“, so Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. „Schließlich wollen wir 2040 unseren Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken. Darum müssen wir auch beim Thema Windenergie Tempo machen und den Ausbau von Windkraftanlagen auf See und an Land sehr schnell vorantreiben. Die Erneuerbaren sind die Antwort auf unsere bisherige Abhängigkeit von russischem Gas – und das Windrad damit ein Symbol für Frieden, Freiheit und Handlungsfähigkeit.“

Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 2.800 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des niedersächsischen CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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