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Landesregierung verlängert Maßnahmen zur flexiblen Aufnahme ukrainischer Kinder in Kindertageseinrichtungen

Die Maßnahmen zum flexiblen Umgang der Träger von Kindertageseinrichtungen mit der Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten werden bis Ende des Jahres verlängert. Damit bleiben unter anderem die Ausnahmen bei Anforderungen an Räume und Außengelände, die beschleunigte Erteilung von Betriebserlaubnissen für neue Gruppen und Einrichtungen sowie die Möglichkeit, pro Betreuungsgruppe ein Kind mehr als üblich aufzunehmen (‚+1-Kind-Regelung‘), bis zum 31.12.2022 bestehen, jedoch nicht darüber hinaus. Einen entsprechenden Beschluss zur „Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder“ („Notverordnung“) hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag gefasst.

Auch nach dem 31.12.2022 bleiben zudem die Handlungsoptionen, kleine Betreuungsgruppen wie Spielkreise und Eltern-Kind-Gruppen und Nachmittagsgruppen durch Nutzung der Räumlichkeiten einer Vormittagsgruppe einzurichten oder Platzteilung vorzunehmen. Zudem können fortlaufend ukrainische Fachkräfte bürokratiearm eingestellt und eingesetzt werden.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne sprach von einem „Kompromiss, der den Trägern vor Ort angesichts einer völlig unklaren Entwicklung noch fünf Monate Spielräume gibt und gleichwohl eine klare zeitliche Begrenzung dieser Not-Maßnahmen vorsieht.“ Es sei angesichts der Belastung der Fachkräfte und der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung folgerichtig, so der Kultusminister weiter, „Standards nicht unbegrenzt auszusetzen, sondern auf eine absolut unberechenbare Sonderlage zu begrenzen. Es ist davon auszugehen, dass sich bis zum Jahreswechsel alle Träger vor Ort auf zusätzliche Kinder aus der Ukraine eingestellt haben und reguläre Betreuungsangebote werden vorhalten können.“ Er wisse, dass die Maßnahmen umstritten seien und die Forderungen von Trägerverbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen und Fachverbänden weit auseinanderliefen. Tonne: „Es ist in dieser Lage schlicht nicht möglich, es allen recht zu machen. Vor diesem Hintergrund und in der Abwägung aller Argumente halte ich die gefundene Lösung für akzeptabel.“

Die Landesregierung hatte den Trägern von Kindertageseinrichtungen Ende März dieses Jahres einen Instrumentenkoffer an die Hand gegeben, um kurzfristig auf steigende Betreuungsbedarfe durch geflüchtete Kinder aus dem ukrainischen Kriegsgebiet reagieren zu können. Die in dem Instrumentenkoffer zur Verfügung gestellten Maßnahmen stellen Möglichkeiten dar, sind aber keine Verpflichtung. Die in der Notverordnung festgeschriebenen Maßnahmen waren ursprünglich bis zum 31.Juli 2022 befristet.

In einem „Forum frühkindliche Bildung“ hat die Landesregierung mit kommunalen Spitzenverbänden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen, Elterninitiativen und Gewerkschaften über den weiteren Umgang mit den Maßnahmen diskutiert, ein Konsens konnte allerdings nicht erzielt werden. Es gab sowohl Forderungen nach sofortiger Beendigung, als auch nach deutlicher zeitlicher Ausdehnung und Reduzierung weiterer Standards. Die nunmehr erfolgte Fortsetzung und Befristung der „Notverordnung“ erfolgte nach intensiver Würdigung aller Perspektiven durch das Niedersächsische Kultusministerium.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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