Landesregierung wird unterirdische CO2 -Speicherung gesetzlich ausschließen – Niedersachsen ist für Anwendung von CCS nicht geeignet
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag das Niedersächsische Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (NKSpG) im Entwurf verabschiedet und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das Gesetz soll sicherstellen, dass es in Niedersachsen keine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (CO2) geben wird.
In weiten Teilen Niedersachsens fehlen die geologischen Voraussetzungen, um Kohlendioxid dauerhaft und sicher unterirdisch einlagern zu können. In anderen Gebieten stehen einer Speicherung gewichtige Belange entgegen, wie beispielsweise der Schutz vorhandener Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, der Erhalt der Kulturlandschaft, touristische Interessen oder aber auch bereits erteilte Bergbauberechtigungen.
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid – die so genannte CCS-Technologie – ist national wie international hoch umstritten und birgt nach Auffassung der Landesregierung durchaus Risiken. Wirtschaftsminister Olaf Lies sagte, Untersuchungen hätten gezeigt, dass Niedersachsen nicht geeignet sei, um Kohlendioxid dauerhaft und sicher unterirdisch einzulagern. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf trage diesem Umstand Rechnung und schließe daher die Anwendung einer derartigen Technologie aus. Umweltminister Stefan Wenzel wies darauf hin, dass es im Land mit fragwürdigen Endlagerprojekten und den damit verbundenen umweltpolitischen Risiken viele schlechte Erfahrungen gegeben habe.
Das Gesetz ermächtigt zudem das Wirtschaftsministerium, Anforderungen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld von Planfeststellungsverfahren zu Errichtung, Betrieb und wesentlicher Änderung von Kohlendioxidleitungen zu bestimmen.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission sieht in der Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) eine Möglichkeit für die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen und CO2-intensiver Industrien. Dabei werden die CO2-Emissionen abgefangen, bevor sie in die Atmosphäre gelangen, und in unterirdischen Gesteinsschichten gelagert. Das europäische Parlament hat im April 2009 den notwendigen Rechtsrahmen für die Anwendung dieser Technologie in Europa geschaffen, den die Bundesregierung im August 2012 in nationales Recht umgesetzt hat.
Aufgrund einer Länderklausel, für die sich Niedersachsen im Vorfeld eingesetzt hatte, können Länder auf der Grundlage von objektiven Kriterien die Erprobung und Demonstration von Techniken zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in bestimmten Gebieten ausschließen. Von dieser Länderklausel macht Niedersachsen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun Gebrauch.
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erstellt am:
26.08.2014
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