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Nachtragshaushalt 2015: Landesregierung entlastet Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und sichert die „Zukunftsoffensive Bildung“

Nachtragshaushalt 2015: Landesregierung entlastet Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und sichert die „Zukunftsoffensive Bildung“

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, mit einem Nachtragshaushaltsgesetz die Konsequenzen aus den gestiegenen Flüchtlingszahlen sowie den Entwicklungen im Bildungsbereich zu ziehen.

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen stellt Kommunen und Land Niedersach­sen vor große Herausforderungen. Ein Bündel von Maßnahmen soll die Kommunen dabei entlasten. Mit einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 40 Millionen Euro und der Verdoppe­lung der pauschalen Hilfe des Bundes, der seine für 2016 geplanten Hilfen auf das laufende Jahr vorziehen wird, werden die Kommunen mit insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Niedersachsen trägt nicht nur die eigene Soforthilfe, sondern letztlich auch die Hälfte der Bundesmittel.

Eine Entlastung der Kommunen soll auch durch eine Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachen erreicht werden, da so die kurzfristige Unter­bringung in den Kommunen zurückgeführt wird. Dafür sollen die Mittel im Haushalt 2015 um insgesamt 25,8 Millionen Euro erhöht werden. Zudem sollen fünf Millionen für eine Aufsto­ckung des Ansatzes für Baumaßnahmen der Landesaufnahmebehörde Niedersachen ver­wendet werden. Um frühzeitig bedarfsgerechte Sprachförderung für eine gute berufliche In­tegration zu ermöglichen, sollen zusätzlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Eine besondere Unterstützung ist vorgesehen für eine Gruppe alleinstehender Frauen sowie Minderjähriger, die der Gewalt durch den „Islamischen Staat“ zum Opfer gefallen sind. Für die Kosten der medizinischen Behandlung von bis zu 70 Personen werden in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro und in den künftigen Jahren 6,8 Millionen Euro bereitgestellt. Der Nach­tragshaushalt stellt zudem eine Verlängerung des bislang zum 30. Juni 2015 befristeten Pro­gramms zur Unterstützung der Einreise von syrischen Flüchtlingen zu ihren in Niedersach­sen lebenden Verwandten sowie eine Erhöhung des Programms zur Unterstützung rück­kehrwilliger Flüchtlinge sicher. Um Asylverfahren zeitnah abschließen zu können, sollen schließlich die Asylkammern bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten zum 1. Sep­tember 2015 befristet mit 14 zusätzlichen Stellen ausgestattet werden.

Zur Fortsetzung der „Zukunftsoffensive Bildung“ sollen − im Hinblick auf das aktuelle Urteil des OVG Lüneburg − 740 Stellen für Gymnasiallehrkräfte als Sofortmaßnahme geschaffen werden. Das entspricht genau der Anzahl von Stellen, die im letzten Jahr für andere schuli­sche Zwecke wie beispielsweise Ganztagsbetreuung umgewidmet worden sind. Das erfor­derliche Budget ist anteilig für das im September beginnende Schuljahr in Höhe von 13,2 Millionen Euro eingeplant. Für die im Schuljahr 2014/1015 geleistete Mehrarbeit wurde mit fünf Millionen Euro Vorsorge getroffen. Damit verfolgt die Landesregierung konsequent ihren schulpolitischen Weg eines deutlich verbesserten Ganztagsschulangebotes, besserer Rah­menbedingungen in der Inklusion und für die Qualitätsentwicklung der Schulen.

Niedersachsen hat seine Infrastruktur in der frühkindlichen Bildung in den letzten Jahren enorm ausgebaut und damit einen in der Vergangenheit entstandenen großen Rückstand in der frühkindlichen Bildung aufgeholt. So wurden über die ursprünglichen Prognosen hinaus 6.500 Plätze bewilligt, für die das Land auch die Finanzhilfe an die Träger der Einrichtungen leisten muss. Die dortigen Ansätze müssen um 83,1 Millionen Euro erhöht werden, um die Rechtsverpflichtungen gegenüber den Kindergarten-Trägern zu bedienen.

Zur Finanzierung der Mehrausgaben sind die mit der letzten Steuerschätzung prognostizier­ten Steuermehreinnahmen sowie Umschichtungen im Kultushaushalt vorgesehen.

Die Landesregierung beantragt, den Gesetzentwurf unter Fortfall der ersten Lesung in den Landtag einzubringen, so dass eine Verabschiedung des Nachtragshaushaltes noch im Juli-Plenum möglich sein wird.


Anhang: Zahlentableau zum Nachtragshaushaltsentwurf 2015 in Mio. EUR

Mehrbedarf für Flüchtlinge:

Soforthilfe Land an die Kommunen 40,0

• Vorziehen der Bundesmittel für Flüchtlinge

(Weiterleitung an Kommunen) 40,0

• Mehrausgaben Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

(außerdem Verpflichtungsermächtigung 30,0 Mio. Euro für Mietverträge) 25,8

• Vorziehen der Bundesmittel für Flüchtlinge

(Aufstockung Baumittel Landesaufnahmebehörde Niedersachsen) 5,0

• Aufnahmeprogramm für Frauen aus dem Nord-Irak

(außerdem Verpflichtungsermächtigung 6,8 Mio. Euro) 1,1

• Fortsetzung Aufnahmeprogramm für Syrische Flüchtlinge

(Verpflichtungsermächtigung 18,6 Mio. Euro für Übernahme Krankheitskosten) 0

• Aufstockung Sprachförderung 1,5

• Aufstockung Rückkehrprogramm 0,05

• Beschleunigung Verwaltungsgerichtsverfahren 0,25

Zwischensumme 113,7

Mehrbedarf für Bildung:

• Rücknahme Erhöhung Unterrichtsverpflichtung

(740 Stellen ab Schuljahresbeginn 2015/2016) 13,2

• Rücknahme Erhöhung Unterrichtsverpflichtung

(Ausgleich für Mehrarbeit) 5,0

• Aufstockung Finanzhilfe für Tageseinrichtungen für Kinder 83,1

• Umschichtungen Kultushaushalt -13,6

Zwischensumme 87,7

Summe: 201,4

Deckung:

• Mehreinnahmen Steuerschätzung Mai 2015

(netto nach Vorziehen Verbundabrechnung für KFA 28,4 Mio. Euro) 174,6

• Mehreinnahmen durch Vorziehen der Bundesmittel für Flüchtlinge

(Erhöhung Landesanteil an Umsatzsteuer) 45,0

• Mindereinnahmen in anderen Bereichen -18,2

Summe: 201,4

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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