Niedersachsen fordert im Bundesrat Rückkehr zur Paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder zu gleichen Teilen für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aufkommen. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer (heutigen) Sitzung beschlossen, gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Hamburg am 29. Januar 2016 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Bei steigenden Krankenversicherungsbeiträgen dürften zusätzliche finanzielle Belastungen nicht allein an den Arbeitnehmern hängen bleiben, begründete Sozialministerin Cornelia Rundt. Besonders belastet würden diejenigen, die wenig verdienten. Daher solle die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung wieder hergestellt werde.
Bis zum 30. Juni 2005 hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz noch zu gleichen Teilen aufgebracht. Mit Wirkung vom 1. Juli desselben Jahres wurde der Grundsatz der paritätischen Finanzierung zugunsten einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgegeben. Diese mussten von da an einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten allein tragen.
Zum 1. Januar 2015 wurde der pauschale Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent abgeschafft und der allgemeine, also paritätisch finanzierte, Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt. Den Kassen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei entsprechendem Finanzierungsbedarf einen einkommensabhängigen, prozentualen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein von deren Mitgliedern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag für das Jahr 2015 bei 0,9 Prozent. Für das Jahr 2016 gehen die Experten des Schätzerkreises aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent aus.
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erstellt am:
19.01.2016
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