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Niedersachsen fordert verpflichtendes Tierwohllabel – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative – Herkunftsbezeichnung geplant

Das Land Niedersachsen fordert den Bund auf, möglichst zeitnah einen Gesetzesentwurf für ein verpflichtendes Tierwohllabel vorzulegen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Der vom Bund eingeschlagene Weg geht zwar in die richtige Richtung, aber er geht nicht weit genug. Wir wollen mehr Tierwohl in der Fläche etablieren – und zwar verbindlich und so zügig wie möglich!“

Mehr als 81 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich laut Umfragen eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren gibt. Der Bund hat dazu im Juni 2018 den Entwurf eines Tierwohlkennzeichengesetzes vorgelegt. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens soll nach den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung freiwillig sein.

Schon jetzt aber gibt es auf dem deutschen Markt einige ganz unterschiedliche privatwirtschaftliche Kennzeichen für Lebensmittel. Dieses Nebeneinander verschiedener Label führt zu Intransparenz und Unübersichtlichkeit und in der Folge zu einer Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Erzeugerinnen und Erzeuger sollen ihre höheren Aufwendungen für mehr Tierwohl durch höhere Preise bezahlt bekommen. Die Chancen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bereit sind, höhere Preise zu zahlen, sind größer bei einer verbindlichen und einheitlichen Kennzeichnung. Flankierend wird die Einführung eines Finanzierungsmodells vorgeschlagen – zur Unterstützung der Erzeugerinnen und Erzeuger bei den für ein höheres Tierwohl notwendigen baulichen und sonstigen Veränderungen.

Die vorgeschlagene verbindliche Kennzeichnung soll auch außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels gelten, also beispielsweise in der Gastronomie, in Großküchen oder bei Außer-Haus-Verkäufen. Außerdem möchte Niedersachsen den Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Vollkennzeichnung des Fleisch- und Wurstwarensortiments unter Einbeziehung einer Herkunftskennzeichnung nachkommen – auch dies wurde vom Bund bisher nicht berücksichtigt.

Um für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Transparenz und umfassende Klarheit im Hinblick auf die zugrunde gelegten Kriterien zu erreichen, schlägt Niedersachsen vor, zeitnah ein verpflichtendes Tierwohllabel einschließlich Herkunftskennzeichnung zu entwickeln.

Ein solches verpflichtendes Tierwohllabel müsste von der Europäischen Kommission und der World Trade Organisation (WTO) notifiziert werden. Ein solcher Abstimmungsprozess nimmt zwar eine gewisse Zeit in Anspruch, er birgt aber auch die Chance, dass andere Länder mitziehen und man langfristig eventuell zu EU-weit einheitlichen Regelungen kommt.

Ein verbindliches Tierwohllabel und die sich daraus ergebenden Anforderungen sollen in der nationalen Nutztierstrategie verankert werden. Landwirte, die mehr Tierwohl anbieten möchten, müssen die Chance haben, beispielsweise bauliche Anpassungen in den Ställen tatsächlich auch vornehmen zu können. Ministerin Otte-Kinast: „Nur wenn es gelingt, die Konflikte zwischen Investitionen zugunsten von mehr Tierwohl sowie bau- und umweltrechtlichen Vorgaben zu lösen, kann das Label ein Erfolg werden. Hier ist der Bund am Zug!“

Vorgeschlagen wird, die Tierhaltungskennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels und die zukünftige staatliche Tierwohlkennzeichnung möglichst weitgehend aufeinander abzustimmen. So soll ein größtmöglicher Effekt für die Tiere, die Tierhalter und die Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt werden. Die derzeitigen Zeichennehmer der Initiative Tierwohl sollen eingebunden werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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