Niedersachsen stärkt "Gute Arbeit" und beschleunigt öffentliche Aufträge: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz
Das Niedersächsische Landeskabinett hat sich am (heutigen) Dienstag mit dem Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) befasst, der nun in den Landtag eingebracht werden soll. Damit einher gehen Anpassungen an der Wertgrenzen-Verordnung des Landes, die nochmals optimiert wurde.
Durch die Änderung des NTVergG sollen künftig öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen des Landes, der Kommunen sowie weiterer öffentlicher Auftraggeberinnen und Auftraggeber in Niedersachsen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Löhne auf der Basis von Tarifverträgen zahlen. Damit wird der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umgesetzt.
Der nun vorgelegte Änderungsentwurf des NTVergG sieht vor, dass die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer von in öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen (Bau- oder Dienst-)Leistungen sich verpflichten, ihren Beschäftigen Mindestentgelte zu zahlen, die aufgrund von geltenden repräsentativen Branchentarifverträgen in Rechtsverordnungen der Landesregierung festgesetzt werden. Dieser neue Ansatz – das sogenannte Verordnungsmodell – schafft für alle Beteiligten mehr Klarheit und Rechtssicherheit.
Die Umsetzung wird dabei schlank und effizient gehalten: Über eine einfache Mustererklärung können künftig Unternehmen durch ein Kreuz die Einhaltung der geforderten tariflichen Standards bestätigen. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Um hier keinen zusätzlichen Aufwand bei den Kommunen zu erzeugen, wird dafür eine entsprechende Servicestelle beim niedersächsischen Arbeitsministerium eingerichtet.
Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi erklärt:
„Wir wollen Niedersachsen zum ‚Land der Guten Arbeit‘ machen. Mit der Änderung des NTVergG wird ein wichtiger Baustein des dafür aufgestellten ‚Masterplans Gute Arbeit‘ umgesetzt. Im Rahmen des Masterplans soll der Grundsatz ‚Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit‘ in Niedersachsen konsequent umgesetzt, sowie Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien umfassend an den Kriterien ‚Guter Arbeit‘ ausgerichtet werden.
Mit der Einführung von Mindestarbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge und einen fairen Wettbewerb bei Vergaben durch die öffentliche Hand wird öffentliches Geld nur noch für ‚Gute Arbeit‘ gezahlt und damit sozialverträgliche Beschaffungen durch die öffentliche Hand gefördert. Die niedersächsischen öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden hiermit ihrer Vorbildfunktion gerecht, indem Steuergelder verantwortungsvoll und unter Beachtung besonderer sozialer Kriterien verwendet werden.
Durch die vom Land einzurichtende Servicestelle und die vorgesehenen Erklärungsmuster wirkt das Land auf eine für die Auftraggeberinnen und Arbeitgeber (insbesondere Kommunen) und Unternehmen einfach handhabbare Umsetzung der Erklärungspflichten hin.“
Parallel soll eine Änderung in der Wertgrenzen-Verordnung des Landes vorgenommen werden, die jetzt in die Verbandsbeteiligung geht: Die Wertgrenzen für die Direktaufträge für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden nochmals erheblich erhöht. Profitieren werden hiervon insbesondere die niedersächsischen Kommunen.
Besonders dabei ist eine vorgesehene Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 100.000 Euro. Damit werden die allermeisten Beschaffungen ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens möglich. Gleichzeitig ermöglicht das Land die Wahl vereinfachter Vergabeverfahren bei Bauleistungen bis 1 Million Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert (derzeit 216.000 Euro).
Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Grant Hendrik Tonne:
„Wir packen das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz auch an, damit es in unseren Rathäusern und auf den Baustellen schneller vorangeht. Es geht um Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren. Das erreichen wir unter anderem durch die Anhebung der Aufgreifschwelle bei der Auskömmlichkeitsprüfung auf 20 Prozent und das Streichen der Nachweispflicht für die Entrichtung von Sozialbeiträgen im Baubereich. Wir wollen weniger Bürokratie und Dokumentation auf einer rechtssicheren Grundlage. Mit den neuen Wertgrenzen erweitern wir die Möglichkeiten zur Direktvergabe von Aufträgen. Für Unternehmen bedeuten die vergaberechtlichen Neuerungen weniger Bürokratieaufwand bei der Bewerbung und schnellere Entscheidungen. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber bedeutet es, dass sie flexibler agieren können und Projekte nicht durch monatelange Schreibtischarbeit blockiert werden. Es ist im Grunde ein Turbo für die regionale Wirtschaft, weil Geld schneller in Projekte und damit in die Firmen fließen kann. Schneller, einfach, günstiger praktisch umgesetzt! So schaffen wir eine spürbare Entlastung für Kommunen, Verwaltung und Unternehmen. So bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben – und die bereitgestellten Mittel kommen schneller dort an, wo sie gebraucht werden: bei den Menschen. Wir bringen damit Vereinfachung, Tempo und Zielorientierung in ein neues Gleichgewicht.“
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erstellt am:
24.02.2026
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