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Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke erweitert

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (kurz NPsychKG) sowie dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.

Eine vorläufige behördliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Sie ist nur zulässig, wenn von der betroffenen Person infolge einer psychischen Krankheit eine Gefahr für sich oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Das NPsychKG regelt, dass vor der vorläufigen Unterbringung eine Ärztin oder ein Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis erstellen muss.

Bisher sah das NPsychKG vor, dass ein solches Zeugnis nur von Ärztinnen und Ärzten erstellt werden kann, die Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben.

Angesichts des Mangels an derartigen Ärztinnen und Ärzten sieht der Entwurf der Landesregierung vor, das NPsychKG dahingehend zu ändern, dass alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis ausstellen können.

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi, betont: „Eine behördliche Unterbringung ist immer ein Eingriff in die Grundrechte. Sie findet ausschließlich in Verbindung mit hoch akuten Zuständen einer psychischen Krankheit statt. Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet werden. In der Vergangenheit gab es bisweilen Probleme, weil Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie nicht zur Verfügung standen. Dann wurden die Betroffenen ohne vorherige ärztliche Konsultation in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern verstößt auch gegen die Interessen der betroffenen Menschen. Deshalb haben wir den Kreis der Ärztinnen und Ärzte erweitert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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