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Nitratsensible Gebiete – Verordnung geht in die Verbandsbeteiligung

Niedersachsen weist derzeit die nitratsensiblen Gebiete auf Basis einer überarbeiteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV-GeA) neu aus. Die Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) wurde am (heutigen) Dienstag vom Kabinett für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Nachdem die AVV GeA 2020 im Juni 2021 von der EU-Kommission in wesentlichen Punkten kritisiert worden war, musste Deutschland die Vorschrift in vielen Regelungspunkten überarbeiten. Die Neufassung der AVV GeA ist am 17. August 2022 in Kraft getreten.

Die Neufassung der AVV GeA unterscheidet sich von der vorherigen AVV GeA vor allem dadurch, dass bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten keine emissionsbasierte Abgrenzung der belasteten Gebiete mehr vorgesehen ist. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete hat nunmehr ausschließlich auf Basis von Immissionswerten, also Nitratwerten an den Messtellen, zu erfolgen.

Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert, wie bisher auch, den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. Diese Maßnahmen werden nicht verändert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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