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Staatsverträge zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu ElbX und ElbB für die Verbandsbeteiligung freigegeben

Die beiden Hochspannungs-Übertragungsnetzprojekte SuedLink (Tennet) und Korridor B (Amprion) erfordern jeweils eine Querung der Elbe. Für die Leitungen planen die beiden Netzbetreiber zwei Tunnelprojekte, die den Bau von Kopfbauwerken an den Tunnelenden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erfordern. Das von Tennet betriebene Projekt heißt ElbX, das Projekt von Amprion heißt ElbB.

Das niedersächsische Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu zwei Staatsverträgen zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu den Querungen ElbX und ElbB zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Die Staatsverträge sind erforderlich, da zwei Bundesländer mit zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen und Zuständigkeiten betroffen sind. Niedersachsen und Schleswig-Holstein streben eine einheitliche Anwendung des Rechts an. Entsprechende Staatsverträge wurden entwickelt und mit allen Beteiligten abgestimmt.

In Bezug auf die zu den beiden Projekten gehörenden Bauvorhaben auf niedersächsischem Gebiet soll die Landesbauordnung Schleswig-Holsteins Anwendung finden. Zuständig werden soll die untere Bauaufsichtsbehörde auf der Seite Schleswig-Holsteins, da dort der Baubeginn erfolgte.

Die geplanten Staatsverträge, ElbX und ElbB, sind wichtige Schritte zur Sicherstellung einer unabhängigen, sauberen und dauerhaft günstigen Energieversorgung für Deutschland. Ziel ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter voranzutreiben. Niedersachsen und Schleswig-Holstein nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein.

Zum weiteren Verlauf: Damit die Staatsverträge geschlossen werden können, muss zuvor das dazugehörige Zustimmungsgesetz vom Landtag verabschiedet werden.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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