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„Startklar in die Zukunft“ – Kabinett beschließt Kinder- und Jugendprogramm in Höhe von 222 Millionen Euro

Kinder und Jugendliche in Niedersachsen werden bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem neuen Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt. In der Schule und außerhalb der Schule sollen Kinder und Jugendliche zusätzliche Angebote unter anderem zur Lernförderung, zur psycho-sozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und gesellschaftlichen Beteiligung erhalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute im Anschluss an einen Kabinettsbeschluss zu dem Programm mitgeteilt hat.

Das Land werde die bundesseitige Förderung aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ in Höhe von 122 Millionen Euro um 100 Millionen Euro aus dem landeseignen COVID-19-Sondervermögen aufstocken. In den Jahren 2021 und 2022 stehen aus Bundes- und Landesmitteln damit insgesamt 222 Millionen Euro für das Kinder- und Jugendprogramm zur Verfügung, wovon rund 189 Millionen Euro in den Schulbereich (MK) und 33 Millionen Euro in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (MS) fließen. Zudem sind bundesseitig 70 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung vorgesehen, welche direkt vom Bund an die Kita-Träger beziehungsweise die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weitergeleitet werden.

„Ziele des Aktionsprogramms ‚Startklar in die Zukunft‘ sind“, so Sozialministerin Daniela Behrens, „Kindern und Jugendlichen ihre Zukunftschancen zu sichern, ihnen Zutrauen zu geben und Kontakte zu ermöglichen sowie Verpasstes ohne Druck und Stress aufarbeiten zu können.“ Kinder und Jugendliche hätten eine Hauptlast bei der Pandemiebekämpfung getragen, nun sei es an der Zeit, ein wenig davon zurückgeben.

Die beiden Säulen Schulbereich und Kinder- und Jugendhilfe werden wie folgt inhaltlich ausgestaltet:

I. Schule

I.1 Personelle Unterstützung

Die Schulen erhalten ein Sonderbudget in Höhe von 70 Millionen Euro. Die Zuweisung an jede Schule wird sich aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag pro Schülerin und Schüler zusammensetzen. Von der Grundschule über die weiterführenden Schulen und den berufsbildenden Bereich bis hin zu den Tagesbildungsstätten. Alle Schulformen werden profitieren, sowohl öffentliche Schulen, wie auch Schulen in privater Trägerschaft.

Die Schulen können mit dem Sonderbudget Projekte und Programme entwickeln und anbieten, um den Schülerinnen und Schülern eine den Bedingungen angepasste Grundlage für erfolgreiches und gutes Lernen anzubieten – dies beinhaltet auch den Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Bewegung, Sprache, Lernförderung, Gesundheit und im sozial-emotionalen Bereich. Die konkreten Projekte sollen auf die jeweilige Problem- und Bedarfslage der Schülerschaft jeder einzelnen Schule ausgerichtet sein und können mit außerschulischen Partnern durchgeführt werden. Zur Durchführung individueller Fördermaßnahmen können die Schulen aus dem Sonderbudget zudem lehrendes Personal, wie Studierende oder pensionierte Lehrkräfte, zusätzlich finanzieren.

Zusätzlich zum Sonderbudget stellt das Land zentral pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von 25 Millionen Euro ein. Damit können an den rund 3.000 Schulen zirka 3.000 Kräfte eingesetzt beziehungsweise Verträge auf 450-Euro-Basis verlängert werden. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten, wie der Pausenaufsicht und bei der Betreuung und Beaufsichtigung von Kleingruppen, entlasten. Schulleitungen und Lehrkräfte können aber auch bei der Organisation und Durchführung von „Startklar für die Zukunft“ unterstützt werden.

10 Millionen Euro für rund 175 Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter: Dieser Bereich wird noch einmal deutlich personell gestärkt, bekommt aber auch neue Aufgaben. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen sich durch aufsuchende Schulsozialarbeit aktiv um ‘abgetauchte‘ Schülerinnen und Schüler kümmern, in die Familien gehen und den Kontakt zur Schule verbessern oder wiederherstellen.

Es wird zudem eine deutliche Ausweitung der Schulpsychologie um in Summe 90 Vollzeiteinheiten geben (36 zusätzliche befristete Stellen und Budget für Schulen in Höhe von weiteren 54 Vollzeitstellen). Die Schulen können außerdem Supervisions- und Coaching-Angebote buchen. Neu hinzu kommen Fortbildungen für Beratungslehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte zur Führung von Schülergruppengesprächen und Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit Klassen in der Pandemiesituation. In diesen Strang fließen fünf Millionen Euro.

I.2 Digitaler Lerncontent

Die Niedersächsische Bildungscloud (NBC) wird technisch weiterentwickelt und mit neuen Inhalten für die Schulen ausgestattet. Für den Ausbau des Contents in der NBC fließen 14 Millionen Euro in qualitätsgeprüfte Lernprogramme für verschiedene Schulfächer. Unter anderem werden der digitale „Brockhaus“, der Vokalbeltrainer „Phase 6“, das Deutsch-Lernprogramm „QUOP“ und das Diagnose-Tool „Hamburger Schreibprobe“ angeschafft. Zudem wird die Lizenz des Mathematik-Lernprogramms „bettermarks“ verlängert. Die Möglichkeiten der Schulen, über Anpassungen der Stundentafeln und die Straffung der Lehrpläne die Förderung der Kernkompetenzen in den Mittelpunkt zu stellen, werden so durch digitale Angebote unterstützt.

In den Jahren 2020 und 2021 wird es rund 170.000 Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte in Niedersachsen zur Thematik „Lernen mit digitalen Medien“ gegeben haben. Damit hält das Land seine Fortbildungsgarantie ein. Zusätzlich wird es wieder die Sommerferienqualifizierung geben – im letzten Jahr haben 11.000 Lehrkräfte an 430 Veranstaltungen rund um das Thema Medienbildung und Digitalisierung teilgenommen.

I.3 Technische Lüftungsunterstützung

Vor dem Hintergrund der neuen Delta-Variante von SARS CoV-2 und der Ermangelung von Impfangeboten für jüngere Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren wird die Richtlinie „Sächliche Schutzausstattung für Schulen“ aktualisiert:

  • Die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume wird fortgeführt und durch eine weitere Fördermöglichkeit von Anlagen zur Verbesserung des regelmäßigen Lüftens ergänzt. Hierzu zählen zum Beispiel einfache Zu-/Abluftanlagen (Fensterventilatoren) oder automatisierte kontrollierte Fensterlüftungen für Klassenräume der Schuljahrgänge 1 bis 6.
  • Dies Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger.
  • In einem ersten Schritt wird die Landesregierung den Schulträgern weitere 20 Millionen Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung stellen. Damit kann auf Grundlage der 80-prozentigen Landesförderung rein rechnerisch für jedes der rund 25.000 Klassenzimmer für die Schuljahrgänge 1 bis 6 eine Zu-/Abluftanlage angeschafft werden.
  • Sollte weiterer Investitionsbedarf für technische Lüftungsunterstützung dieser Art bestehen, wird die neue Förderrichtlinie aufgestockt.
  • Mobile Luftfiltergeräte und Fensterventilatoren sind kein Ersatz für das Lüften! Sie können eine technische Lüftungsunterstützung sein, kommen also additiv zum Lüften dazu. Es bleibt also bei der Linie: Lüften ist das A und O, die entsprechenden schulischen Lüftungskonzepte werden ihre Gültigkeit behalten.

II. Außerschulische Angebote und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien

„Kinder und Jugendliche haben in den letzten Monaten nicht nur Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt, sie haben auf ganz viele eigentlich selbstverständliche Dinge verzichten müssen“, erklärt Sozialministerin Daniela Behrens die Ausgangslage für das Programm „Startklar in die Zukunft“. „Kinder und Jugendliche brauchen Kontakte mit Gleichaltrigen, sie brauchen Sport und Bewegung, das Spielen und den Austausch in der Gruppe. Wir wollen verhindern, dass die Pandemiezeit lange nachwirkt und bestehende Ungleichheiten unumkehrbar festschreibt. Dafür bringen wir in Niedersachsen ein umfangreiches 11-Punkte-Programm mit einem Gesamtfördervolumen von 25 Millionen Euro aus Landesmitteln auf den Weg“:

1. Förderung für Kinder- und Jugendfeste in Kommunen/Quartieren & Stadtteilen – Fördersumme: 600.000 Euro bis 2022

2. Schaffung von Jugendplätzen in Quartieren und Kommunen – Fördersumme: Vier Millionen Euro bis 2022

3. Sprach-Camps für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: 2,2 Millionen Euro bis 2022

4. Zuschuss zu Schwimmkursen für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Fünf Millionen Euro bis 2022

5. Sport-& Bewegungs-Camps für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Fünf Millionen Euro bis 2022

6. Kunst, Kultur & Kreativität für Kinder & Jugendliche – Fördersumme: Vier Millionen Euro bis 2022

7. Digitalisierung der Kinder- & Jugendarbeit – Fördersumme: 2,5 Millionen Euro bis 2022

8. Innovations-Wettbewerb offene Kinder- und Jugendarbeit – Fördersumme: 250.000 Euro

9. Unterstützung des Ehrenamtes in der Kinder- und Jugendhilfe – Fördersumme: Eine Million Euro bis 2022

10. Förderung der Internationalen Jugendarbeit – Fördersumme: 300.000 Euro bis 2022

11. Unterstützung von Familien in konkreten Notlagen – Einrichtung eines Fonds in Höhe von 150.000 Euro

„Ganz wichtig ist bei diesem Programm, dass wir die etablierten und gut funktionierenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie dem Ehrenamt unterstützen. Damit schaffen wir nachhaltige Projekte, die weit über die Corona-Zeit hinauswirken können und den Kindern und Jugendlichen auch mittelfristig zu Gute kommen werden“, so Behrens.

Darüber hinaus erhält Niedersachsen aus dem Aufholpaket des Bundes sieben Millionen Euro, mit denen Kindern und Jugendlichen günstige Ferien‐ und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden sollen. Ziel ist es, jungen Menschen ein außerschulisches Bildungsangebot zu bieten, Unterstützung zum Ausgleich der Folgen der Corona-Pandemie, sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen zu leisten sowie niedrigschwellige Erholungs- und Entlastungsangebote für junge Menschen zu machen.

Die dem Sozialministerium zur Verfügung stehenden Mittel sollen dabei primär kommunalen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollen auch Internationale Jugendbegegnungsmaßnahmen und Jugendberatungsangebote gefördert werden.

Detaillierte Informationen zur Umsetzung des Aufholpakets in Niedersachsen und dem Landesprogramm „Startklar in die Zukunft“ finden Sie in den Präsentationen im Anhang dieser Mitteilung und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums und des Sozialministeriums.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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