Verbesserte Aufklärung von Todesursachen: Landesregierung beschließt Novellierung des Bestattungsgesetzes zur Stärkung der Patientensicherheit
Mit einer Novelle des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen soll künftig der Schutz und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten in Niedersachsen gestärkt werden. Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Bereits im Juli 2017 war der Gesetzentwurf dem Landtag nach einem Anhörungsverfahren der Verbände vorgelegt worden. Die beabsichtigten Änderungen fanden Zustimmung, wurden wegen der verkürzten Legislaturperiode aber nicht mehr verabschiedet.
Mit dem geänderten Gesetz wird es künftig leichter möglich sein, die Todesursache von Patientinnen und Patienten festzustellen. Kriminelles Handeln soll in Niedersachsens Kliniken frühzeitig entdeckt und gestoppt werden; eine Klinikmordserie, wie sie sich in Oldenburg und Delmenhorst ereignet hat, soll nicht mehr möglich sein. So sieht die Novelle unter anderem ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau sowie die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau durch rechtsmedizinische Institute in Niedersachen vor. Dadurch können beispielsweise auch Substanzen festgestellt werden, die Verstorbenen zuvor verabreicht wurden. Außerdem wird die Erkennung und Aufklärung der Todesursache von Kindern optimiert, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In Zweifelsfällen soll die Todesursache durch eine klinische Sektion geklärt werden können.
Um das Gesetz schnell zu verabschieden, wird es aus der vergangenen Legislaturperiode unverändert im Landtag eingebracht. Gesundheitsministerin Carola Reimann erwartet, dass noch Änderungen im Detail vorgenommen werden. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird auch das Bestattungswesen zeitgemäß modernisiert. Man müsse den vielfältigen weltanschaulichen, ethischen und religiösen Vorstellungen gerecht werden, die sich in den Regelungen für das Zusammenleben aller Niedersachsen wiederfinden sollen und müssen, so Reimann.
Durch die Änderungen im Bestattungsrecht werden außerdem erstmals Friedhofsträger gesetzlich ermächtigt, in Friedhofssatzungen zu verbieten, dass Natursteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit verwendet werden.
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erstellt am:
14.02.2018
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