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Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht beschlossen. Mit dieser Änderung wird die Zuständigkeit für die Ausführung des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (sog. „eID-Karte-Gesetz“) auf die Gemeinden verlagert.

Das eID-Karte-Gesetz beinhaltet die Ausstellung einer Karte, mit der sich Staatsangehörige aus der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes im elektronischen Verkehr identifizieren können. Diese Karte hat damit die gleiche Funktion wie die elektronische Nachweisfunktion in deutschen Personalausweisen. Mit der Karte ist eine wesentliche Vereinfachung für den Abschluss von Geschäften durch elektronische Medien und im Verkehr mit öffentlichen Stellen für europäische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verbunden.

Aufgrund der Nähe dieser Kartenausgabe zu der Ausstellung deutscher Personalausweise, bot sich die Zuständigkeit der Gemeinden an. Hierdurch kann eine ortsnahe Beantragung und Ausgabe dieser Karten erfolgen. Bis zur Umsetzung in die Praxis wird das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat noch ergänzende Verordnungen zur Durchführung des Gesetzes erlassen. Die Gemeinden werden die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Vorkehrungen treffen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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