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Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung

Die Landesregierung hat am heutigen (Dienstag) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Laufbahnverordnung“ und der „Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung“ zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Die zentralen Verordnungen der Landesregierung für den fachlichen Zugang zum Beamtenverhältnis als Einstellungsvoraussetzung sowie für das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten sollen modernisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden.

Mit dem Verordnungsentwurf wird ein zentraler Baustein des Maßnahmepakets aus dem Kabinettsbeschluss vom 14.05.2024 „Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel“ umgesetzt. Konkret geht es um eine Flexibilisierung der Beamtenlaufbahnen zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in der niedersächsischen Landesverwaltung.

Dazu sollen Möglichkeiten zur Verbeamtung in bestimmten Bereichen vereinfacht werden. Ausgehend von den bisherigen Anforderungen sollen vorhandene Qualifikationen in größerem Umfang anerkannt werden. Es wird vorgeschlagen, modularisierte Nachqualifizierungen zu ermöglichen, individuelle Lebenslagen sollen besser berücksichtigt werden können. Ziel ist eine leistungsgerechtere neue Perspektive zur beruflichen Entwicklung von Beamtinnen und Beamten.

Schwerpunkte des Änderungsentwurfs zur Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) sind folgende Regelungen:


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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