Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
Die Landesregierung hat am heutigen (Dienstag) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Laufbahnverordnung“ und der „Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung“ zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Die zentralen Verordnungen der Landesregierung für den fachlichen Zugang zum Beamtenverhältnis als Einstellungsvoraussetzung sowie für das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten sollen modernisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden.
Mit dem Verordnungsentwurf wird ein zentraler Baustein des Maßnahmepakets aus dem Kabinettsbeschluss vom 14.05.2024 „Sicherung einer angemessenen Personalausstattung der Landesverwaltung in Bezug auf den demografischen Wandel“ umgesetzt. Konkret geht es um eine Flexibilisierung der Beamtenlaufbahnen zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in der niedersächsischen Landesverwaltung.
Dazu sollen Möglichkeiten zur Verbeamtung in bestimmten Bereichen vereinfacht werden. Ausgehend von den bisherigen Anforderungen sollen vorhandene Qualifikationen in größerem Umfang anerkannt werden. Es wird vorgeschlagen, modularisierte Nachqualifizierungen zu ermöglichen, individuelle Lebenslagen sollen besser berücksichtigt werden können. Ziel ist eine leistungsgerechtere neue Perspektive zur beruflichen Entwicklung von Beamtinnen und Beamten.
Schwerpunkte des Änderungsentwurfs zur Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) sind folgende Regelungen:
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Flexibilisierung der Regelungen zum Aufstieg durch Anerkennung vorhandener Qualifikationen
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Verkürzung der Bewährungszeit nach erfolgreichem Aufstieg
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Eröffnung einer Verbeamtungsperspektive für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach erfolgreicher Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt. Für den Übergangszeitraum von drei Jahren gilt eine günstigere Höchstaltersgrenze (bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs)
- Eröffnung von Verbeamtungsperspektiven für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker sowie für geeignete verwaltungsferne Studiengänge im Verfassungsschutz (beispielsweise Islamwissenschaften, Turkologie, Orientalistik, Arabistik, Asienwissenschaften)
- Fachspezifische Öffnung oder Erleichterung des Laufbahnzugangs in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Agrar- und umweltbezogene Dienste sowie der Steuerverwaltung.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2025
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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